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Schutzgebiete: Drei neue Online-Dienste für Genehmigungen

Für genehmigungspflichtige Vorhaben in Schutzgebieten sind alle wichtigen Informationen und Formulare schnell und einfach über das Bürgerportal Civis.bz.it erhältlich.

Ob Veranstaltungen, Film-, Fernseh- oder Fotoaufnahmen: Für viele Vorhaben in Südtirols Schutzgebieten braucht es eine Genehmigung - für Drohnenflüge in Schutzgebieten sogar eine Ausnahmegenehmigung. Denn zum Schutz der sensiblen Flora und Fauna gelten in Schutzgebieten Naturschutzvorschriften. Damit die Genehmigungsverfahren von den Bürgerinnen und Bürgern schnell und einfach abgewickelt werden können, stehen nun alle wesentlichen Informationen und Formulare dazu im Südtiroler Bürgernetz Civis.bz.it gebündelt zur Verfügung. 

"Die digitale Bereitstellung ist wesentlich, damit die Einschränkungen bei Veranstaltungen und Drohnenflügen für Schutzgebiete händelbar bleiben", erklärt der Direktor des Landesamtes für Natur Leo Hilpold. "Gut aufbereitet sind die auf Civis.bz.it veröffentlichten Dienste ein wertvoller Beitrag zur Entbürokratisierung." Die Ansuchen können zeitsparend von zuhause aus abgewickelt werden.

Drei neue Dienste

Veranstaltungen in Naturparks dürfen nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen für Flora, Fauna, Habitate und Landschaft sowie zu den Managementplänen der betreffenden Schutzgebiete stehen. Daher sind Veranstaltungen in Schutzgebieten genehmigungspflichtig.


Das gilt auch für die Realisierung von Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen in Schutzgebieten. Bei der Bewertung werden nicht nur die direkten Auswirkungen der Dreh- bzw. Fotoarbeiten selbst, sondern auch die indirekten Auswirkungen in Bezug auf die Erkennbarkeit der Schutzgebiete im gefilmten bzw. fotografischen Endprodukt berücksichtigt. Ein positives Gutachten ist Voraussetzung, um die Aufnahmen durchführen zu können.


Eine Sonderregelung gilt für Drohnenflüge. Die Naturparks in Südtirol bilden zusammen mit anderen Schutzgebieten das Netzwerk Natura 2000, in dem die strengen Schutzmaßnahmen der Habitat- und Vogelschutzrichtlinien der EU gelten. Vor allem für wildlebende Tiere sind ferngesteuerte Flugsysteme eine erhebliche Störquelle. Seit 30. Jänner 2023 gilt daher im Flugraum von 18 ausgewiesenen Flächen ein Flugverbot für Drohnen (unter 25 Kilogramm). Für Aufnahmen zu Forschungszwecken, für Erhebungen technischer Art oder Aktivitäten im Sinne des öffentlichen Interesses kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Hier die Schnell-Links zu den Diensten:

Veranstaltungen in Schutzgebieten – Antrag um Gutachten

Realisierung von Film-, Fernseh- und Fotoaufnahmen in Schutzgebieten

Drohnenflüge in Schutzgebieten


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/mpi