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Dreisprachigkeit: Ladinischprüfung nach neuem Format

Premiere bei der Ladinischprüfung: Am Freitag, 4. August wird sie erstmals nach Europäischem Referenzrahmen abgenommen.

Premiere für die Ladinischprüfung: Ab 4. August in neuem Format - Foto: LPA/ rm

Hörverständnis, Leseverständnis, schriftliche und mündliche Prüfung: Auch die Dreisprachigkeitsprüfung trägt in Zukunft den Kompetenzbeschreibungen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) Rechnung. Nachdem die Zweisprachigkeitsprüfung bereits seit 2014 nach europäischen Standards abgenommen wird, finden am kommenden Freitag, 4. August 2017, an der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen in Bozen die ersten Ladinischprüfungen nach neuem Format statt. 

Gleich wie die Zweisprachigkeitsprüfungen sind künftig auch die Ladinischprüfungen der Niveaus A, B und C viermodulig. Neben dem schriftlichen und mündlichen Sprachtest werden Hör- und Leseverständnis geprüft. Das Leseverständnis, das bei der Zweisprachigkeitsprüfung zum schriftlichen Teil gehört, wurde bei den Ladinischprüfungen in den mündlichen Prüfungsteil eingebaut.

Eine Ausnahme bildet die D-Prüfung, die derzeit nur Hörverständnis und mündliche Prüfung vorsieht, wobei das Leseverständnis ebenfalls Teil der mündlichen Prüfung ist. Für das Niveau D ist derzeit noch keine schriftliche Prüfung vorgesehen. Allerdings soll im Sinne der jüngsten Gesetzesbestimmungen ab kommendem Jahr 2018 auch ein schriftlicher Prüfungsteil vorgesehen werden. 

Die Ladinischprüfungen können sowohl in Grödnerisch als auch in Gadertalisch abgelegt werden: In der vierköpfigen Kommission sind jeweils zwei Mitglieder für das grödnerische Idiom beziehungsweise das gadertalische Idiom zuständig. Über das Prüfungsergebnis werden die Kandidaten innerhalb von drei Werktagen informiert.

An der Reform der Ladinischprüfungen und der Redaktion der Prüfungstexte hat das Ladinische Kulturinstitut Micurà da Rü mitgearbeitet. Für den Herbst plant die Landesdienststelle für Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen eine Reihe von Informationsveranstaltungen in den ladinischen Tälern. 

Die Prüfungen zur Feststellung der ladinischen Sprachkompetenzen finden schon seit 40 Jahren statt. Seit 1977 sind insgesamt 8.575 Nachweise ausgestellt worden. Der Nachweis über die Kenntnisse in der ladinischen Sprache bildet gemeinsam mit dem Zweisprachigkeitsnachweis (Italienisch/Deutsch) den Dreisprachigkeitsnachweis und damit die Voraussetzung für ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst.

Informationen:
www.provinz.bz.it/bildung-sprache/zweisprachigkeit/ladinischpruefung.asp
Infopoints Tel.: 0471 413903

 

jw

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