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Medizinische Forschung: Sanitätsbetrieb und Eurac arbeiten zusammen

Ärzte und Forscher bekommen die Möglichkeit, sowohl im Krankenhaus als auch an den Instituten für Biomedizin und alpine Notfallmedizin der Eurac tätig zu sein.

Unterzeichneten eine Vereinbarung zur Stärkung des Forschungsstandorts Südtirol: Thomas Schael, Landeshauptmann Arno Kompatscher, Eurac-Präsident Roland Psenner und Landesrätin Martha Stocker - Foto: LPA/mb

Krankenhausärzte können in Zukunft auch an den Eurac-Instituten für Biomedizin oder für alpine Notfallmedizin forschen, Forscher dürfen auch im Krankenhaus praktizieren. Das sieht ein Kooperationsabkommen vor, das Landeshauptmann und Landesrat für Forschung, Arno Kompatscher, Eurac-Direktor Stephan Ortner und Thomas Schael, Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs, heute Nachmittag (17. November) unterzeichnet haben. Ein Jobsharing-Modell könnte es so zum Beispiel möglich machen, dass ein Arzt 60 Prozent seines Auftrags im Krankenhaus erfüllt, 40 Prozent in einem der beiden Forschungsinstitute. Eurac und Sanitätsbetrieb arbeiten die entsprechenden Arbeitsverträge derzeit aus.

"Dieses Abkommen ist eine Win-win-Situation: Für den Sanitätsbetrieb, für die Eurac, eigentlich für Südtirol insgesamt", zeigte sich Landeshauptmann Kompatscher erfreut und bezeichnete die Vereinbarung als einen wichtigen Schritt für die Stärkung des Forschungsstandorts Südtirol. "Für uns wird es durch dieses Abkommen leichter, qualifiziertes Personal nach Bozen zu holen. Bisher war das schwierig, gute Leute wollen oft auch praktizieren", bestätigte Eurac-Präsident Roland Psenner. Die beiden Institute betreiben seit Jahren medizinische Forschung auf höchstem Niveau, aus den Einschränkungen in den Arbeitsverträgen hatten sie bisher aber einen Wettbewerbsnachteil.

"Diese Zusammenarbeit ist eine Bereicherung für beide Seiten", betonte auch Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. Die Möglichkeit, neben der Arbeit im Krankenhaus auch in der Forschung tätig sein zu können, mache Südtirol attraktiver für hoch qualifizierte Ärzte, dies wurde oftmals auch von im Ausland tätigen Südtiroler Medizinern bestätigt. "Und das kommt wiederum  auch den Patienten zugute", zeigt sie sich überzeugt.

Das Abkommen tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Es geht auf den Beschluss der Landesregierung vom 5. September 2017 zurück, der den Sanitätsbetrieb dazu ermächtigte, Kooperationsvereinbarungen mit Forschungseinrichtungen abzuschließen.

ep

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