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Zuschüsse für Forschungsarbeiten: Frist bis 5. Dezember verlängert

Das Land vergibt Zuschüsse für Forschungsarbeiten, die frei zugänglich sind; als Einreichefrist für die Ausschreibung gilt nun Dienstag, der 5. Dezember.

Um wissenschaftliche Arbeiten aus Südtirol weltweit bekannter zu machen, fördert das Land jene Wissenschaftler, die ihre Forschungsergebnisse mittels "Open Access"-Lizenzen für alle frei zugänglich machen wollen. Foto: LPA/rm

Das Land fördert die Arbeiten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die den freien Zugang auf ihre Forschungsergebnisse mit Open Access ermöglichen. Während heute bezahlen muss, wer einen Artikel lesen möchte, tragen beim "Open Access"-Modell die Autorinnen und Autoren die Kosten für die Verbreitung ihrer Forschungsergebnisse. Mit seinen Zuschüssen ermöglicht es das Land den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, eine Zahlung an den Verlag der wissenschaftlichen Zeitschrift zu leisten, damit dieser ihre Publikation frei zugänglich macht.

Gefördert werden Publikationen, die Ergebnis eines Forschungsprojekts sind, das durch das Land oder ein in Südtirol tätiges Forschungsinstitut gefördert oder von zumindest einem Autor verfasst wurde, der dem Land oder einem dieser Institute zugeordnet werden kann. Darüber hinaus muss der Beitrag in einer internationalen Zeitschrift von hohem Niveau erscheinen.

Der Antrag kann bis zum 5. Dezember eingereicht werden, und zwar von den Verfassern selbst oder über das Forschungsinstitut. Dafür müssen die von der Abteilung Innovation, Forschung und Universität zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden.

Zusätzliche Informationen und die Formulare finden sich online unter www.provinz.bz.it/innovation-forschung unter der Rubrik "Ausschreibungen".

mac

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