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Medizinstudenten: Richtlinien für Studienbeihilfen beschlossen

Die Bewerbungen für die vom Land geförderten Medizinstudienplätze in Salzburg und Hamburg sind in vollem Gange. Nun wurden auch die Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen genehmigt.

Medizinstudenten an der UMCH Hamburg: Ab heuer unterstützt das Land Südtirol 23 Medizinstudenten an Privat-Universitäten in Salzburg und Hamburg mit einer Studienbeihilfe. (Foto: https://edu.umch.de)

In ihrer jüngsten Sitzung hat die Landesregierung die Gewährung der Studienbeihilfen für die ärztliche Grundausbildung an Universitäten geregelt, mit denen das Land eine Vereinbarung abgeschlossen hat.

Seit Beginn des Jahres hat das Gesundheitsressort des Landes zwei Vereinbarungen mit medizinischen Privatuniversitäten im Ausland abgeschlossen. Damit haben Südtiroler Studierende erstmals die Möglichkeit, ein Medizinstudium an einer privaten medizinischen Universität mit Übernahme der Studiengebühren durch das Land zu absolvieren.

"Es handelt sich im Prinzip um ein zusätzliches Studienangebot neben den öffentlichen Universitäten in Italien, Österreich und Deutschland. Wir als Land möchten damit die ärztliche Grundausbildung fördern, um den wachsenden Bedarf an Fachärzten und Ärzten für Allgemeinmedizin zu decken", betont Gesundheitslandesrat Thomas Widmann.

Ganze 60 Anwärter aus Südtirol haben sich innerhalb der Abgabefrist vom 30. April für ein Medizinstudium an der PMU Salzburg beworben, 30 davon wurden von der Universität zu den Interviews zugelassen. Insgesamt wird das Land im Wintersemester 2020 acht Studienplätze für die ärztliche Grundausbildung an der Salzburger Privatuniversität fördern. Weitere 15 geförderte Plätze werden an der UMCH Hamburg (Universitätsmedizin Neumarkt am Mieresch Campus Hamburg) bereitgestellt. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 12. Juli, bisher haben sich 14 Interessentinnen und Interessenten dafür gemeldet.

Die Richtlinien zur Gewährung der Studienbeihilfen – diese bestehen in der Rückerstattung der entrichteten Studiengebühren für die vorgesehene Mindestdauer der ärztlichen Grundausbildung – sehen Folgendes vor: Die Bewerber müssen im Besitz des Maturadiploms sein, den Nachweis über die Kenntnis der deutschen und italienischen Sprache auf Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens oder einen gleichgestellten Nachweis erlangt haben und sich verpflichten, 4 Jahre innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss der Facharztausbildung oder Ausbildung in Allgemeinmedizin im Südtiroler Sanitätsbetrieb zu arbeiten. Die Zuweisung der geförderten Plätze erfolgt unter Berücksichtigung der Rangordnung des Aufnahmeverfahrens der jeweiligen Universität.

Interessierte können weiterführende Informationen auf den Webseiten des Landes zum Thema Gesundheit einholen. 

LPA/kl

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