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Landtagswahlen am 21. Oktober

Die Wahlen zum Südtiroler Landtag finden am 21. Oktober statt. Das Dekret, das den Stichtag festlegt, wird am Donnerstag, 10. Mai, im Amtsblatt veröffentlicht.

Am 21. Oktober wird Südtirols Landesparlament neu gewählt, im Bild das Landtagsgebäude am Silvius-Magango-Platz - Foto: LPA

Südtirol wählt am kommenden 21. Oktober – zeitgleich mit dem Trentino – seinen neuen Landtag. Landeshauptmann Arno Kompatscher gab den Stichtag heute (Dienstag, 8. Mai) bei der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung bekannt. In den vergangenen Tagen hat er nach Abstimmung mit seinem Trentiner Amtskollegen das diesbezügliche Dekret unterzeichnet, das am 10. Mai im Amtsblatt der Region veröffentlicht wird.

Für die Ausschreibung der Wahl ist dann ein weiteres Dekret nötig, das am 22. August im Amtsblatt der Region veröffentlicht werden wird. Kundgemacht wird dieses Dekret zur Wahlausrufung am 6. September.

Parteien, die zur Landtagswahl antreten möchten, können ihr Listenzeichen am 28. oder am 29. August hinterlegen, während die Hinterlegung der Kandidatenlisten am 31. August, 1. und 3. September und 4. September 2018 erfolgt.

"Vor fünf Jahren war am 26. Oktober gewählt worden, heuer haben wir uns für den 21. Oktober entschieden, um möglichst vielen Südtirolerinnen und Südtirolern den Urnengang zu ermöglichen", erklärte heute Landeshauptmann Kompatscher. Am 21. Oktober kann dann von 7 bis 21 Uhr gewählt werden. Im Unterschied zu vor fünf Jahren wird sofort nach Abschluss der Wahlhandlungen mit der Auszählung der Stimmen begonnen.

Es ist dies das vierte Mal, dass nicht mehr der Regionalrat, sondern die beiden Landtage gewählt werden. Erstmals kommt in Südtirol dabei das neue Wahlgesetz vom 19. September vergangenen Jahres (Nr. 14) zur Anwendung. 

jw

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