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Land schafft Voraussetzungen, um das Aktive Altern stärker zu fördern

Das neue Landesgesetz zum Aktiven Altern schafft die rechtliche Basis dafür, dass das Land Südtirol künftig durch diverse Maßnahmen das Älterwerden der Gesellschaft besser begleiten wird.

Nachdem die zuständige Landesrätin den Textentwurf im Mai 2022 in die Landesregierung eingebracht hatte, hat heute (16. September) der Südtiroler Landtag den Landesgesetzentwurf zum Aktiven Altern verabschiedet. Für die Senioren- und Soziallandesrätin bestätigt die rege Diskussion und die breite Mehrheit die große Bedeutung dieses Themas, das mit dem neuen Landesgesetz erstmals in Südtirol einen rechtlichen Rahmen erhält. "Der demografische Wandel ist kein Phänomen der Zukunft, sondern schon heute spürbar: Unsere Gesellschaft verändert sich, sie wird älter, aber gleichzeitig bleiben ältere Menschen länger fit. Es gilt darum, diese Selbstständigkeit zu unterstützen, die gesellschaftliche Teilhabe der älteren Generation weiter auszubauen und gleichzeitig ein größeres Engagement in den Bereichen Prävention und Sicherheit zu forcieren", betont die Landesrätin.

Genau dies seien die drei Pfeiler des neuen Gesetzes: Die bessere Teilhabe und Einbindung, ein Augenmerk auf Prävention und Gesundheit sowie die Absicherung der Sicherheit der älteren Menschen in Südtirol. Das Gesetz schaffe den gesetzlichen Rahmen für zahlreiche Maßnahmen, die in den kommenden Jahren aktiv angegangen werden müssten: Dazu zählen für die Landesrätin unter anderem eine Sensibilisierung für mehr Wertschätzung der älteren Generation gegenüber, die Förderung eines seniorenfreundlichen Umfelds oder der bessere Schutz der Rechte der Senioren. Unter anderem solle dies über die erstmalige Einführung der Stelle einer Seniorenanwaltschaft erfolgen: "Der Seniorenanwalt oder die Seniorenanwältin sollte künftig als zentrale Ansprechperson für diverse Anliegen der älteren Generation fungieren, allerdings auch über deren Rechte informieren und dafür sensibilisieren. Die Einführung dieser Anlaufstelle ist daher eine wichtige Errungenschaft zum Wohle der Seniorinnen und Senioren in unserem Land", ist sich die Landeshauptmannstellvertreterin sicher. Auch die Einführung eines Landesseniorenbeirates sowie der Gemeindeseniorenbeiräte seien wichtige Meilensteine und könnten dazu beitragen, die allgemeine Wertschätzung und die Teilhabemöglichkeiten der älteren Generation zu verbessern.

Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt, wenngleich nur einer von vielen. Diese gelte es überzeugt zu setzen, um Seniorinnen und Senioren in Südtirol künftig besser zu unterstützen und zu fördern. Zudem stelle der neue Landessozialplan eine wichtige Ergänzung des Landesgesetzes zum Aktiven Altern dar, vor allem was den Bereich der Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen betreffe, führt die Soziallandesrätin aus.


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LPA/ck