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Arbeitsverdienststern: Vorschläge bis 30. September möglich

Der Arbeitsverdienststern wird jährlich an Mitarbeitende vergeben, die sich durch besondere Leistungen hervorheben. Arbeitgeber können Namensvorschläge beim Arbeitsinspektorat des Landes einreichen.

Der Arbeitsverdienststern ist eine Auszeichnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich durch besondere Leistungen hervorgehoben haben. Die Geehrten tragen in der Folge den Titel "Meister der Arbeit". 

Vorschläge für die Verleihung von Arbeitsverdienststernen können bis zum 30. September beim Arbeitsinspektorat des Landes eingereicht werden. Für eine Nominierung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten mindestens 50 Jahre alt sein und mindestens 25 Jahre Arbeitstätigkeit hinter sich haben. In Frage kommen Arbeitnehmende öffentlicher und privater Unternehmen oder von Genossenschaften, Gewerkschaften oder Unternehmerverbänden, die sich durch Fleiß und besondere Verdienste in Sachen Arbeitsleben und Sicherheit am Arbeitsplatz, Fachwissen bei der Entwicklung von Produkten und Arbeitsprozessen oder Engagement bei der Ausbildung neuer Generationen in der beruflichen Tätigkeit ausgezeichnet haben.

Betriebe und Unternehmen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Arbeitnehmende selbst können entsprechende Vorschläge einbringen. Eine beim Arbeitsinspektorat eingesetzte Kommission wird die neun Bewerbungen für Südtirol auswählen. Die Ehrung erfolgt mit Dekret des Präsidenten der Republik und wird jedes Jahr am 1. Mai verliehen. Weitere Informationen dazu gibt es online


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/red