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Notfallplan Stauanlagen: Alles durchdacht, um richtig zu reagieren

Die bisherigen Notfallpläne für die 15 Südtiroler Stauanlagen wurden vereinheitlicht und bis ins letzte Detail verschriftlicht. Die Landesregierung hat sie heute (18. Juli) gutgeheißen.

Die Südtiroler Stauanlagen stehen unter ständiger Beobachtung der Experten; Sicherheit wird großgeschrieben. Dafür sollen die Notfallpläne für die 15 Südtiroler Stauanlagen sorgen, deren aktuelle Fassung die Landesregierung am heutigen Dienstag (18. Juli) auf Vorschlag von Bevölkerungsschutzlandesrat Arnold Schuler genehmigt hat.

Das letzte und bislang einzig dokumentierte Großschadensereignis an einer Stauanlage in Südtirol ist jenes im Sommer 1987 in Martell. Die Bilder sind vielen noch heute eingeprägt. "Solche Ereignisse sind zum Glück äußerst selten. Mit diesem Notfallplan möchten wir eine zusätzliche Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger schaffen. Es ist aber auch ein Leitfaden für Einsatzkräfte und Institutionen, um sich in derart schwierigen Situationen orientieren zu können", sagt Landesrat Schuler. 

Das Amt für Hydrologie und Stauanlagen in der Agentur für Bevölkerungsschutz hat die Notfallpläne erstellt. Sie bestehen aus einer einheitlichen Richtlinie mit den übergeordneten Konzepten, Abläufen, beteiligten Behörden und mehreren spezifischen Dokumenten (Datenblatt Stauanlagen, Datenblatt Notfallmanagement, Einsatzkarten und Pläne). Nach der Verabschiedung des Plans durch die Landesregierung kann das entsprechende Einvernehmensprotokoll mit dem Regierungskommissariat unterzeichnet werden, die Gemeinden werden dabei unterstützt, den Notfallplan in ihren Gemeindezivilschutzplan aufzunehmen.

Vorgegebenes Schema für Umgang mit Gefahrensituationen

"Der Plan zielt darauf ab, in Gefahrensituationen wie einer Hochwasserwelle, die durch die Betätigung der Ablassorgane oder infolge eines Dammbruchs ausgelöst wird, nach einem vorgegebenen Schema zu reagieren", sagt Landesrat Arnold Schuler. Der Plan beinhaltet neben dem notfalltechnischen Vorgehen der Experten, des Rettungsdienstes und der Einsatzzentrale auch den Ablauf der Alarmierung und Betreuung der eventuell betroffenen Bevölkerung. 

Notfälle an Stauanlagen werden von den verschiedenen Ämtern der Agentur für Bevölkerungsschutz in Abstimmung mit den Anlagenbetreibern, der Generaldirektion für Stauanlagen und Infrastrukturen zur Wassernutzung beziehungsweise Stromerzeugung des Ministeriums, dem Regierungskommissariat und den betroffenen Gemeinden koordiniert. Die Einsatzleitung erfolgt durch die Landesleitstelle. 

Jede Stauanlage wurde auf ihre hydrografischen und seismischen Risiken hin analysiert und es wurden die möglichen Gefahrenszenarien im Zuge von Studien durchgespielt und festgehalten. Eigens angeführt sind essenzielle Strukturen und Infrastrukturen, die im Falle eines Dammbruchs betroffen sein könnten. Der Notfallplan sieht auch einen detailliert abgestuften Warn- und Alarmierungsplan samt Einsatzszenarien und Zuständigkeiten von Staatsbehörden und -ämtern, Landesämtern, Gemeinden und zivilen Einsatzkräften sowie Betreibern verschiedenster Infrastrukturen wie Straßen, Bahnlinien, Kläranlagen, aber auch Strom- Gas- und Abwassernetz vor. 

Daten in Landesbrowsern öffentlich zugänglich

Die notwendigen Daten werden auch in den Landesbrowsern veröffentlicht und gepflegt. "Wir wollen mit diesem Plan sicherstellen, dass wir für alle möglichen Notfälle gewappnet sind und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger in vollem Umfang gewährleisten können", betont Schuler. "Die Bevölkerung soll sich darauf verlassen können, dass wir alle erforderlichen Vorkehrungen treffen."


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LPA/uli