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Frist für Brandschutzvorschriften im Gastgewerbe verlängert

Die Landesregierung hat die Frist zur Hinterlegung des Anpassungsplanes an die Brandschutzbestimmungen für Beherbergungsbetriebe in den Unwetter-Notstandsgebieten von 2018 verschoben.

Feuermelder an der Decke: Für Beherberbungsbetriebe in den Unwetter-Notstandsgebieten 2018 gibt es nun eine Fristverlängerung für die Anpassung an die Brandschutzvorschriften. (Foto: LPA/Guido Steinegger)

Die Fristen für die Hinterlegung des Planes zur Anpassung an die Brandschutzvorschriften für Beherbergungsbetriebe wird verlängert. Den entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung gestern (22.Dezember) auf Vorschlag des Landesrates für Bevölkerungsschutz Arnold Schuler genehmigt.

Betroffen sind Betriebe in Gebieten, in denen aufgrund der außergewöhnlichen Unwetterereignisse ab dem 2. Oktober 2018 der Notstand ausgerufen worden war. Wenn diese Beherbergungsbetriebe die Arbeiten aufgrund der damals eingetretenen Unwetterereignisse noch nicht fertigstellen konnten, wird für sie der Fristenablauf zur Anpassung an die Brandschutzvorschriften und zur deren Hinterlegung verschoben.

Landesrat Arnold Schuler erklärt, dass somit die Fertigstellung der Arbeiten erleichtert werden soll. Die Gemeinden können Betrieben mit mehr als 25 Gästebetten eine Fristverlängerung gewähren. Diese Fristverlängerung gilt jedoch nur für jene Beherbergungsbetriebe, die bis zum 31. Dezember 2012 bei der Agentur für Bevölkerungsschutz einen Plan zur Anpassung an die Brandschutzbestimmungen eingereicht hatten.

LPA/gst

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