Aktuelles

Ladiner: Dreisprachigkeitsnachweis nach Ober- und Hochschulabschluss

Ein Studium in einer Landessprache nach einer ladinischen Matura sind nunmehr der Dreisprachigkeitsprüfung gleichgestellt.

Für Ladiner mit ladinischer Schulbildung und Hochschulstudium in deutscher oder italienischer Sprache braucht es keinen Dreisprachigkeitsnachweis mehr. Im Bild: Eine Prüfungskommission bei einer Probeprüfung. Foto: LPA/mgp

Die Landesregierung hat mit dem heutigen Beschluss (10. Oktober) die Gleichstellung der ladinischen Sprache mit den anderen beiden Landessprachen weiter vervollständigt. "Ähnlich wie es schon für die italienische und deutsche Sprachgruppe gilt, für die ein Studium in der jeweils anderen Landesprache dem Zweisprachigkeitsnachweis gleichgestellt wird, ist es nunmehr auch für die Ladiner", sagte Landeshauptmannstellvertreter Christian Tommasini bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung, "der Abschluss eines Hochschulstudiums an einer deutsch- oder italienischsprachigen Universität und das Abschlusszeugnis einer ladinischen Oberschule nach einem mindestens zehnjährigen Schulbesuch gelten als Dreisprachigkeitsnachweis."

"Die Anerkennung des Dreisprachigkeitsnachweises ist eine große Aufwertung für das Bildungssystem in den ladinischen Tälern, das die Kenntnisse aller drei Landessprache auf allen Bildungsstufen fördert", betont Ladinerlandesrat Florian Mussner, der diese Neuerung im Anschluss an die vollständige Gleichstellung aller drei Landessprachen auf den Weg gebracht hatte. Diese Gleichstellung war in die Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut eingeflossen, die der Ministerrat in Rom im März genehmigt hatte.

mgp

Bildergalerie