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Covid-Schutzausrüstung: Verfahren gegen LH Kompatscher eingestellt

Nach umfangreichen Ermittlungen zum Ankauf von Covid-Schutzausrüstung hat der Voruntersuchungsrichter das Verfahren gegen Landeshauptmann Kompatscher eingestellt.

Voruntersuchungsrichter Andrea Pappalardo hat mit Beschluss vom 22. März 2022 die Archivierung jenes Strafverfahrens gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher verfügt, das im Zuge der Ermittlungen zum Ankauf von Covid-Schutzausrüstung aus China eingeleitet wurde. Die Landesverwaltung sowie der Südtiroler Sanitätsbetrieb hatten diesen Ankauf seinerzeit in Auftrag gegeben, um die erste Phase der Pandemie zu bewältigen.

Die Ermittlungen wurden ursprünglich im Hinblick auf den Kauf sogenannter Schlauchtücher eingeleitet. In weiterer Folge wurden die Ermittlungen dann ausgeweitet. Dabei gerieten einerseits der Ankauf von Masken aus China durch den Sanitätsbetrieb über die Firma Oberalp, als auch die anschließende Ausschreibung zum Ankauf von Schutzkitteln und Overalls in den Fokus der Ermittler.

Auf der Grundlage langwieriger Ermittlungen und umfangreicher Telefon- und Personenüberwachungen durch die Carabinieri-Einheit NAS aus Trient, wurden verschiedenste Elemente gesammelt, die zu einem Untersuchungsverfahren wegen möglicher Straftaten im Zusammenhang mit Störung öffentlicher Ausschreibungen sowie Betrug führten. Die Untersuchungen richteten sich gegen mehrere Personen, darunter auch die oberste Leitung des Südtiroler Gesundheitswesens sowie den der Landeshauptmann. Am 23. Dezember 2021 wurden mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt, unter anderem bei der Gesundheitsbehörde und im Büro des Landeshauptmannes (LPA hat berichtet), die zur Beschlagnahme einer großen Menge an Material führten, einschließlich elektronischer und mobiler Geräte.

Auf Grundlage der Prüfung des gesammelten Materials ordnete Staatsanwalt Igor Secco in weiterer Folge die Abtrennung des Strafermittlungsverfahrens gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher an und beantragte die Einstellung des Verfahrens, da kein Hinweis auf strafbares Verhalten vorliegt. Diese Schlussfolgerung hat auch Richter Andrea Pappalardo übernommen, der am 22. März die Archivierungsverfügung erlassen und somit das Verfahren gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher abgeschlossen hat.


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LPA/red