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Soziale Landwirtschaft: Landesregierung genehmigt Gesetzentwurf

Soziale Angebote an die Allgemeinheit, Entwicklungs- und Zuerwerbsperspektiven für die Bauernhöfe - das beinhaltet die Soziale Landwirtschaft.

Neue Handlungsfelder eröffnen sich Bauern und Bäuerinnen in der sozialen Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Betriebe übernehmen zunehmend neue Aufgaben. Sie schaffen Arbeit für benachteiligte und behinderte Menschen, übernehmen Betreuungs- und Bildungsaufgaben. Einen Gesetzentwurf für diese "Soziale Landwirtschaft" hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler genehmigt.

Schon vor zehn Jahren hat die Südtiroler Bäuerinnenorganisation das Thema Soziale Landwirtschaft aufgegriffen. So werden beispielsweise Kinderbetreuung und Tagesmutterdienst am Bauernhof, das Projekt "Schule am Bauernhof" oder der Mittagstisch für Senioren an verschiedenen Orten erfolgreich angeboten.

Um den sozialen Initiativen am Bauernhof auch einen gesetzlichen Rahmen zu geben, die Tätigkeiten und die Verantwortlichkeiten abzusichern, Qualifikation und Qualität sicherzustellen hat Ladwirtschaftslandesrat Arnold Schuler gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Maria Hochgruber Kuenzer, dem Südtiroler Bauernbund und den Südtiroler Bäuerinnen, den Landesfachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung, den Landesabteilungen für Landwirtschaft und für Soziales sowie der Europäischen Akademie Eurac einen Gesetzentwurf erarbeitet, dem die Landesregierung heute zugestimmt hat. 

Der Gesetzentwurf baut auf das Staatsgesetz zur Sozialen Landwirtschaft Nr. 141 aus dem Jahr 2015 (Disposizioni in materia di agricoltura sociale) auf, beinhaltet aber eigene und neue Bestimmungen, um die "Multifunktionalität in der Landwirtschaft und die Diversifizierung der Landwirtschaft im Einklang mit den Programmen für die ländliche Entwicklung der europäischen Union" voranzutreiben, wie es Landesrat Schuler formuliert. Während auf gesamtstaatlicher Ebene häufig Genossenschaften als Anbieter im Mittelpunkt stehen, sind es in Südtirol vorwiegend bäuerliche Familienbetriebe. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher heute nach der Regierungssitzung betonte, stehe das Vorhaben in keinem Fall in Konkurrenz zu genossenschaftlichen Initiativen.  

Wie heute betont wurde, soll der Landesgesetzentwurf eine Brücke sein, um zum einen die Traditionen der sozialen Verantwortung der Südtiroler Landwirtschaft weiterzuentwickeln, zum anderen die Landwirtschaft im peripheren Raum zu stärken. Mit dem neuen Gesetz will die Landesregierung die soziale Landwirtschaft als Tätigkeit im Sinne des Art. 2135 ZGB anerkennen, soziale Dienstleistungen auf Bauernhöfen ermöglichen, Anbieter und Kunden rechtlich und finanziell absichern und der Bezeichnung "Soziale Landwirtschaft" Sichtbarkeit und Schutz bieten. Dazu soll ein eigenes Verzeichnis eingerichtet werden. Anbieter sozialer Landwirtschaft müssen eine angemessene Grundausbildung sowie eine Zusatzqualifikation im sozialen oder pädagogischen Bereich oder im Gesundheitswesen nachweisen.

Das Tätigkeitsfeld in der sozialen Landwirtschaft ist breit: Es reicht vom Tagesmutterdienst, der Arbeitsintegration auch für Schulabbrecher und der "Schule am Bauernhof" über den "Mittagstisch für Senioren", die tiergestützte Therapie und Pädagogik und die Gartentherapie bis hin zu Betreuung von Senioren und Behinderten und der Wissensvermittlung. "Im Rahmen der sozialen Landwirtschaft können also Angebote im pädagogisch-didaktischen Bereich gemacht werden, aber auch im therapeutischen und rehabilitativen Bereich", betont Landesrat Schuler, "das besondere und der Mehrwert dieser Angebote ist das Umfeld, in dem die Betreuten aufgenommen werden: das Zusammenleben oft mehrerer Generationen, die Nähe zur Natur, die ländliche Umgebung und Landschaft, der Umgang mit Tieren - all dies wirkt sich auf die menschliche Gesundheit und das Wohlbefinden positiv aus und kann den Betreuten helfen, den Sinn und Zweck des Daseins wiederzuentdecken oder sich dessen bewusst zu werden."

Was die Pflegeangebote angeht, so beschränken sie sich auf Pflegestufen im unteren Bereich und ergänzen jene des Sozial- und Gesundheitswesens. "Grundsätzlich ist die Soziale Landwirtschaft als komplementäre Einrichtung zum Sozial– und Gesundheitsbereich zu sehen", sagt die zuständige Landesrätin Martha Stocker, die mit Blick auf die demografische Entwicklung von einer "Chance und Hilfe" in der sozialen Versorgung spricht.

 

jw

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Beschlüsse der Landesregierung

Landeshauptmann Kompatscher zum Projekt soziale Landwirtschaft