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Gesetzentwurf zum Personalwesen soll Rechtssicherheit schaffen

Der Gesetzentwurf zum Personalwesen, der im Landtag behandelt wird, soll Rechtssicherheit schaffen, eine unabdingbare Voraussetzung für eine gute Verwaltung.

Einen Gesetzesvorschlag zum Personalwesen hat gestern (1. Februar) der erste Gesetzgebungsausschuss des Landtags behandelt und genehmigt. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch die authentische Interpretation mehrerer Artikel der Personalgesetzgebung Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen. 

"Eine gut funktionierende  Verwaltung braucht klare und verlässliche Regeln", betont in diesem Zusammenhang der Direktor der Landesabteilung Personal, Albrecht Matzneller, "es ist ein Grundrecht eines jeden, sich auf rechtliche Grundlagen verlassen zu können. Dies gilt auch und besonders für Verantwortungsträger der öffentlichen Verwaltung, die für ihre Handlungen persönlich haften." Den Empfängern der Zulagen sei demnach ebenso Klarheit geschuldet wie den Beamten, welche die Zulagen ausbezahlt haben, sagt Matzneller.

Keinesfalls zu vergleichen sei dieser Fall mit jenem der 13 Rentner, denen über mehrere Jahre hinweg zu Unrecht eine zu hohe Ergänzungsbeilage ausbezahlt wurde, zeigt sich Abteilungsdirektor Matzneller überzeugt: "Wir verstehen deren persönlich schwierige Situation."

"Mit dem Gesetzesentwurf sanieren wir allerdings nichts, sondern wir schaffen mehr Klarheit für die Zukunft", erklärt der Abteilungsdirektor. Dies sei insbesondere auch im Hinblick auf die Neuverhandlungen der Kollektivverträge der Führungskräfte notwendig, die nach der erfolgten Neuordnung der Führungsstruktur im Juli 2017 anstehen: Die wirtschaftliche Behandlung der Führungskräfte ist unter Berücksichtigung der veränderten Anforderungen an eine moderne Verwaltung und im Hinblick auf künftige Entwicklungen mit Landesgesetz Nr. 9 vom 6. Juli 2017 auf eine neue gesetzliche Basis gestellt worden.

LPA