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Bonifizierungskonsortien: Anlagen mit Doppelzweck schneller bauen

Beitragsgesuche für den Bau von Bonifizierungsanlagen, die auch eine Zivilschutzfunktion haben, können künftig das ganze Jahr über eingereicht werden. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.

Bonifizierungskanäle und -gräben sowie Schöpfwerke erfüllen für die Arbeit der Bonifizierungskonsortien genauso wie für den Zivilschutz wichtige Funktionen. Die Investitionen der Bonifizierungskonsortien wurden bereits bisher mit Fördergeldern unterstützt, es gab allerdings ein fixes Zeitfenster für die Gesuchstellung, nämlich von Februar bis Ende September.

Die Landesregierung hat heute (26. September) mit Bezug auf die Notwendigkeit, die Zivilschutzbauten zu verstärken, dieses Zeitfenster erweitert: Künftig können Bonifizierungskonsortien das ganz Jahr über Investitionsbeiträge anuschen, wenn diese Investitionen auch auf Zivilschutz ausgerichtet sind. Es bestehe die Notwendigkeit, diese besonderen Bauwerke schnell zu errichten oder zu sanieren, beispielsweise bei plötzlich auftretenden Schäden infolge von Unwettern, heißt es aus der zuständigen Landesabteilung.



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LPA/uli