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Bükv: Erster Teilvertrag für Zeitraum 2022-2024 unterzeichnet

Der erste Teilvertrag des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags 2022-2024 ist unter Dach und Fach: Heute wurde er unterzeichnet. Jetzt arbeiten die Verwaltungen an der Umsetzung.

Der erste Teilvertrag des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (Bükv) für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 ist unterzeichnet: Nach vielen vorbereitenden Verhandlungsrunden und vorbereitenden Verwaltungsschritten haben die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und die repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen im Beisein von Landeshauptmann Arno Kompatscher heute den Teilvertrag offiziell unterzeichnet. 

Erst am gestrigen Dienstag hatte die Landesregierung mit einem dafür nötigen Verwaltungsakt die letzte Hürde aus dem Weg geräumt (LPA hat berichtet). Damit konnte der erste monetäre Teil des Bükv für die Jahre 2022-2024 noch vor dem offiziellen Abschluss des "alten" Bükv 2019-21 unterzeichnet werden und die öffentlichen Verwaltungen nun an die Umsetzung gehen.

LH Kompatscher: "Wichtiger Schritt, aber kein Endpunkt"

Landeshauptmann Arno Kompatscher spricht von einem "wichtigen Schritt", der nun nach vielen Anstrengungen ermöglicht werde: "Auch dank der erfolgreichen Finanzverhandlungen mit Rom waren wir in der Lage, die ausverhandelte Gesamtsumme im Landeshaushalt vorzusehen." Zudem sei man sich bewusst, dass dies kein Endpunkt sei, signalisierte der Landeshauptmann die Bereitschaft des Landes Südtirol, die Verhandlungen in den verschiedenen Bereichen sofort weiter zu führen. 

In Summe wirken sich die im heutigen Vertrag unterzeichneten Maßnahmen mit etwa 326,5 Millionen Euro auf den Landeshaushalt aus. Dieser Betrag verteilt sich über mehrere Kapitel auf all jene öffentlich Bediensteten, für die der Bükv gilt, sowie für jene der Schulen staatlicher Art und anderer Körperschaften. 

Die Einmalzahlung  

Zum einen werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - sofern möglich - mit dem Oktobergehalt eine Einmalzahlung erhalten. Diese enthält den Inflationsausgleich für die Jahre 2019-21, einen weiteren Inflationsausgleich für das Jahr 2022 sowie einen Vorschuss auf die Erhöhung der Entlohnungen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024. Nimmt man die entsprechenden Ausgaben für das Landespersonal (einschließlich Landesschulen), das Personal des Sanitätsbetriebes und der Schulen staatlicher Art zusammen, schlägt diese Auszahlung mit 148,5 Millionen Euro zu Buche.  

Die Folgekosten für die Verwaltung des Landes

Zum anderen ergeben sich daraus auch strukturelle Folgekosten, darunter die Gehaltsanpassungen infolge des Inflationsausgleichs. Die Erhöhung der Gehälter gilt ab dem 1. Jänner 2023. Die Nachzahlung für die seitdem vergangenen Monate erfolgt gleichzeitig mit der oben genannten Einmalzahlung. Hier ist jährlich mit 22 Millionen Euro für die Landesverwaltung und den Sanitätsbetrieb sowie mit 21 Millionen Euro für die Schulen staatlicher Art zu rechnen. 

Auswirkung auf weitere Körperschaften

Über andere Kapitel des Landeshaushalts hingegen erfolgt die Finanzierung der anfallenden Ausgaben (gesamt 49 Mio. Euro) für das Personal der folgenden öffentlichen Verwaltungen: Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Seniorenwohnheime, Wohnbauinstitut, Verkehrsamts Bozen und Kurverwaltung Meran. 

Übersicht zum Herunterladen

Eine Übersicht über die vorgesehenen Zahlungen sowie über die Verteilung der in öffentlichen Verwaltungen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist im Download-Bereich zu finden.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/gst