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Gemeinden mit Wohnungsnot: Tall und Schennaberg ausgenommen

Die Landesregierung hat auf Antrag der Gemeinde Schenna zwei Fraktionen von der GIS-Leerstandsregelung neu eingestuft. Das restliche Gemeindegebiet zählt weiterhin zu den Gemeinden mit Wohnungsnot.

Im September 2022 hatte die Landesregierung insgesamt 21 Gemeinden namhaft gemacht, in denen aufgrund der Immobilienmarktdaten Wohnungsnot herrscht. In diesen Gemeinden wird der Leerstand, wie im Artikel 5 des Landesgesetzes 3/2022 festgelegt, höher besteuert. Zu diesen Gemeinden zählt auch Schenna im Burggrafenamt. Auf Antrag der Gemeinde hat die Landesregierung heute (18. Juni) die Fraktionen Tall und Schennaberg von der Anwendung des erhöhten Steuersatzes ausgenommen. Diese Fraktionen erfüllen die Voraussetzungen, um von der Einstufung als Gebiet mit Wohnungsnot ausgenommen zu werden. Dadurch wird die höhere Besteuerung von Leerstand vermieden.

Die Gemeinde Schenna zählt mit rund 1 Million Übernachtungen und jährlich ca. 177.000 Ankünften zu den Tourismushochburgen im Burggrafenamt. Die Gemeinde war, ebenso wie weitere 20 Gemeinden, im September 2022 als Gemeinde mit Wohnungsnot eingestuft worden. Dabei wird der Leerstand an Wohnungen seit 2023 mit mindestens 2,5 Prozent besteuert, wobei die Gemeinden diesen Steuersatz bis auf 3,5¿Prozent anheben können. Laut Begründung der Gemeinde Schenna seien die Fraktionen Tall und Schennaberg von dieser Regelung auszunehmen, da das Gebiet rund zehn Kilometer vom Hauptort entfernt ist und überwiegend Landwirtschaft betrieben wird. Eine ähnliche Regelung kommt bereits in der Gemeinde Vahrn zur Anwendung: Dort wurde die Fraktion Schalders ebenfalls aufgrund der erschwerten Erreichbarkeit von der GIS-Leerstandsregelung ausgenommen.


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LPA/ck