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Mehr Geldmittel für Teilhabe gehörloser Menschen

Das Land kann über einen staatlichen Fonds Maßnahmen und Projekte unter anderem zur Förderung der Gebärdensprache verwirklichen. Insgesamt stehen rund 250.000 Euro zur Verfügung.

Barrierefreiheit hat viele Facetten: Neben dem Abbau von architektonischen Hindernissen, wie (zu hohen) Bordsteinen oder Treppen, zählt auch der Abbau von akustischen Barrieren dazu. Im Sinne des Inklusionsgesetzes von 2015 unterstützt und fördert das Land Südtirol die Verbreitung der Gebärdensprache und der taktilen Gebärdensprache

Insgesamt gibt es in Südtirol 305 gehörlose Menschen, rund 12 Prozent der Bevölkerung (also rund 64.500 Menschen aller Alterklassen) sind von einem Hörproblem betroffen. "Alle Mitglieder der Gesellschaft müssen die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Die Gebärdensprache ist dafür ein wichtiges Kommunikationsmittel, das Teilhabe ermöglicht und Informationen für alle zugänglich macht", betont Soziallandesrätin Waltraud Deeg. Sie erinnert daran, dass seit Juni 2022 die Pressekonferenzen im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung in deutscher und italienischer Gebärdensprache gedolmetscht werden. Bereits in der ersten Phase der Coronapandemie im Frühjahr 2020 war die virtuelle Medienkonferenz auch für Menschen mit einer Hörschädigung zugänglich.

Gebärdensprache sowie Inklusion gehörloser und schwerhöriger Menschen fördern

Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung auf Vorschlag von Landesrätin Deeg einem Programmierungsakt zugestimmt, mit dem Geldmittel aus dem gesamtstaatlichen Fonds für die Eingliederung von gehörlosen und schwerhörigen Menschen zugänglich werden. Insgesamt 249.792 Euro können damit Maßnahmen und Projekten zur Förderung der Gebärdensprache, der Inklusion und Teilhabe gehörloser und schwerhöriger Menschen in Südtirol zugutekommen. Dazu zählen die Förderung von Kenntnis und Fertigkeiten der Gebärdensprache, die Verbreitung von Dolmetschdiensten für den Zugang zu öffentlichen Diensten oder für die Nutzung anderer Technologien, die auf den Abbau von Kommunikationsbarrieren abzielen. Konkret soll dies erfolgen über die Aktivierung eines (virtuellen) Schalters, der gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen einen Dolmetschdienst in Gebärdensprache garantiert. Dies soll vor allem die Nutzung öffentlicher Dienste erleichtern. Angedacht sind zudem Onlineschulungen für öffentliche und private Körperschaften, um die Gebärdensprache auch bei Hörenden bekannter zu machen. Auch ist die Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln angedacht, um vor allem die Bereiche der Kultur und der Weiterbildung gehörlosen Menschen zugänglicher zu machen.

Ansuchen bis 25. September möglich

Öffentliche und private Körperschaften können beim Amt für Menschen mit Behinderungen innerhalb 25. September ansuchen, um die staatlichen Geldmittel für Initiativen der Jahre 2023-25 in Anspruch nehmen zu können. Die notwendigen Vorlagen werden demnächst auf den Landeswebseiten veröffentlich, Informationen gibt es im Landeamt für Menschen mit Behinderungen (0471 418 275).


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/ck