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Seniorenwohnheime: Anpassungen bei den Bestimmungen vorgenommen

Die Landesregierung hat u. a. die Regelungen für Seniorinnen und Senioren mit Behinderungen, die von einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen in ein Seniorenwohnheim wechseln, angepasst.

Gleich mehrere Anpassungen der geltenden Vorgaben für Seniorenwohnheime wurden von der Landesregierung gutgeheißen. Diese wurden nötig, um praktische Erfahrungen einzubauen, gesetzliche Änderungen einzuarbeiten und flexiblere Handhabungen zu ermöglichen. Konkret beziehen sich die vom Landesressort Soziales eingebrachten Änderungen unter anderem auf eine bessere Gestaltung des Übergangs von einem stationären Dienst für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen in ein Seniorenwohnheim. Die Aufnahme in ein Seniorenwohnheim erfolgt dabei immer auf Antrag der Person, das heißt es gibt keine "Übergangspflicht". Auch wird mit der nun genehmigten Anpassung die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen (sozialen) Diensten verbessert werden. Das Ziel ist dabei, über strukturierte Treffen den Übergang von einem stationären Dienst für Menschen mit Behinderung in ein Seniorenwohnheim besser zu gestalten. Dies kommt den Betroffenen, ebenso wie deren Angehörigen zu Gute.

In einem Seniorenwohnheim kommen verschiedene Berufsbilder zum Einsatz. Davon müssen mindestens 45 Prozent bestimmten, qualifizierten Berufsbildern angehören. Die Liste der Berufsbilder wurden nun erweitert ebenso wie jene der qualifizierten Berufsbilder. Damit werden den Seniorenwohnheimen mehr Möglichkeiten eingeräumt werden können, Personal zu finden. Die als qualifiziertes Personal neu aufgenommenen Berufsbilder umfassen beispielsweise Pflegehelfende, die eine mit Zusatzausbildung im Gesundheitswesen oder im Bereich Gerontologie oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung vorweisen. Ins Regelwerk aufgenommen wurde  auch der Verweis auf das "Betreute Wohnen Plus": Damit gemeint ist ein zusätzliches Angebot, das auf dem Konzept des begleiteten und betreuten Wohnens aufbaut. Pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren können auf diverse Leistungen und Hilfestellungen zurückgreifen. Beim neuen Angebot "Betreutes Wohnen Plus" wird ein Nachtdienst angeboten, der entweder vom Träger des Dienstes oder auch von einer externen geeigneten Organisation (wie dem Weißen oder Roten Kreuz) übernommen wird.

Die Änderungen wurden vorab bereits vom Rat der Gemeinden gut geheißen, auch der Verband des Seniorenwohnheime Südtirols wurde in die Erarbeitung der Anpassungen einbezogen.


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LPA/ck