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Landtagswahlen 2023: 17 Listenzeichen für zulässig erklärt

Die Wahlbehörde hat am 30. August alle 17 für die Landtagswahlen 2023 hinterlegten Listenzeichen zugelassen; zwei davon mit Vorbehalt. Morgen wird die Reihung für die Listenzeichenplakate ausgelost.

Alle 17 bis am heutigen Mittwoch (30. August) Nachmittag hinterlegten Listenzeichen für die Südtiroler Landtagswahlen 2023 sind zugelassen. Verwendet werden letztlich maximal 16, da eine politische Bewegung zwei Listenzeichen hinterlegt hat, die mit Vorbehalt angenommen wurden und von denen sie nur eines verwenden darf. Am morgigen Donnerstag (31. August) wird die Reihenfolge der Symbole auf dem Listenzeichen-Plakat für die interne Amtstafel in den Gemeindeämtern ausgelost. 

Um 17 Uhr ist heute jene Frist verstrichen, innerhalb der interessierte Parteien und politische Bewegungen ihre Listenzeichen für die Teilnahme an den Wahlen vom 22. Oktober 2023 hinterlegen konnten. Unmittelbar nach Hinterlegung haben drei Richter in ihrer Funktion als Mitglieder der Wahlbehörde im Landhaus 1 in Bozen die Unterlagen überprüft und alle 17 Listenzeichen für zulässig erklärt. Es sind dies in chronologischer Reihenfolge der Abgabe:

1 FORZA ITALIA
2 LEGA SALVINI PREMIER (mit Vorbehalt)
3 LEGA SALVINI PREMIER - UNITI PER L'ALTO ADIGE (mit Vorbehalt)
4 ENZIAN SÜDTIROL
5 JWA - WIRTH ANDERLAN
6 VITA
7 SVP SÜDTIROLER VOLKSPARTEI
8 MOVIMENTO 5 STELLE
9 DIE FREIHEITLICHEN
10 FÜR SÜDTIROL MIT WIDMANN
11 STF SÜDTIROLER FREIHEIT
12 TEAM K
13 CENTRO DESTRA
14 LA CIVICA
15 VERDI GRÜNE VËRC
16 PD PARTITO DEMOCRATICO - DEMOKRATISCHE PARTEI
17 FRATELLI D'ITALIA

Am morgigen Donnerstag (31. August) wird per Los die Reihung der Listenzeichen auf dem Listenzeichen-Plakat bestimmt. Dieses Plakat wird den Gemeinden spätestens am 1. September übermittelt, die dieses dann auf ihrer digitalen Amtstafel veröffentlichen. 

Als nächsten Schritt zur Vorbereitung der Landtagswahlen 2023 müssen die Parteien und politischen Gruppierungen bis spätestens 5. September, um 12 Uhr, ihre Kandidatenlisten vorlegen. Anschließend entscheidet die Wahlbehörde nach Sichtung der Unterlagen aller Kandidaten über die Zulassung der Kandidaten und der Kandidatenlisten. Am 6. September erfolgt schließlich die Auslosung der Reihenfolge der Listenzeichen auf den Stimmzetteln.

Informationen: Landtagswahlen 2023


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LPA/ft/san/gst