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Einheitliche Dienstkleidung im öffentlichen Nahverkehr

Für alle, die die Busse im öffentlichen Nahverkehr lenken, soll es künftig einheitliche Dienstkleidung geben. Die Landesregierung hat am 9. Juli Kriterien für die Beitragsvergabe dafür genehmigt.

Zur Förderung einheitlicher und qualitativ hochwertiger Dienstkleidung für Busfahrer und Busfahrerinnen im öffentlichen Personennahverkehr von Landesinteresse hat die Landesregierung heute (9. Juli) Kriterien beschlossen.

"Der Beruf Busfahrer und Busfahrerin ist von großer Bedeutung für die Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen Nahverkehrsangebots in Südtirol. Gleichzeitig möchten wir die Sichtbarkeit und das Ansehen der Busfahrer in der Gesellschaft erhöhen", erklärt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. "Durch die einheitliche Dienstkleidung mit M-südtirolmobil-Logo schaffen wir nicht nur ein professionelles Erscheinungsbild, sondern fördern auch den Wiedererkennungswert des öffentlichen Nahverkehrs in Südtirol."

Ab sofort können die Betreiber der Bus-Liniendienste im Landesinteresse (darunter zehn private Betreiber und die SASA) Zuschüsse für die Bereitstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Dienstkleidung beantragen. Jeder Fahrer und jede Fahrerin sollen eine Mindestanzahl an Kleidungsstücken in definierten Farbtönen (meist weiß oder blau) mit dem M-südtirolmobil-Logo erhalten. Pro Kleidungsstück wird ein Beitrag von 20 Euro gewährt, wobei die Gesamthöhe des Beitrags pro Jahr und Fahrer oder Fahrerin auf 300 Euro begrenzt ist.

Die einheitliche Dienstkleidung soll das Zugehörigkeitsgefühl der Fahrer zum öffentlichen Nahverkehr stärken und den Fahrgästen ein Gefühl von Sicherheit und Orientierung vermitteln, so Amtsdirektor Mirko Waldner.


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LPA/san