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Sportvereine bekommen Beihilfe für Defibrillatoren-Retraining

Das Land unterstützt das Defibrillatoren-Retraining der Mitarbeiter von Sportvereinen. Insgesamt werden jährlich 60.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Sportvereine bekommen Beihilfe für Defibrillatoren-Retraining

In der jüngsten Sitzung hat die Landesregierung eine Beihilfe an die Sportvereine für das Defibrillatoren-Retraining der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschlossen. "Auch im Sport hat Gesundheit oberste Priorität: Bei Sportwettkämpfen bietet ein Defibrillator zusätzliche Sicherheit für die Athletinnen und Athleten", sagt Gesundheits- und Sportlandesrätin Martha Stocker, auf deren Initiative die Entscheidung getroffen wurde. "Das Land hat den Ankauf der Defibrillatoren für die Sportanlagen gefördert und will auch die Sportvereine dabei unterstützen, die Benutzungsmöglichkeit dieser Geräte zu garantieren", betont die Landesrätin.

Die Sportvereine müssen kein eigenes Gesuch für die Retrainings-Beihilfe einreichen, der Bedarf wird anhand der im Ansuchen an das Landesamt für Sport um Beihilfe für die ordentliche Tätigkeit angegebenen Anzahl an Wettkampfsportlerinnen und -sportlern sowie der anerkannten Trainerinnen und Trainer geschätzt; der entsprechende Betrag wird zur Tätigkeitsbeihilfe dazugerechnet.

Die staatlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Amateursportvereine bei Wettkämpfen, die in den offiziellen Kalendern der Sportfachverbände vorgesehen sind, die Anwesenheit einer zur Benutzung der Defibrillatoren ermächtigten Person gewährleisten. Die Ermächtigung setzt eine spezifische Ausbildung sowie alle zwei Jahre ein entsprechendes Retraining voraus. Da der zweijährliche Auffrischungskurs für die Vereine laufend mit Spesen verbunden ist, hatte der Verband der Sportvereine Südtirols VSS die Landesregierung um eine Entlastung ersucht. Die Landesregierung ist dieser Bitte nachgekommen und stellt nun jährlich 60.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Details über die Defibrillatoren-Pflicht im Sport finden Sie im Bereich "Sport und Freizeit" der entsprechenden Webseite des Landes.

 

LPA

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