Aktuelles
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Wasserkraftanlagen: Erste Übertragung in Landesvermögen
Die Wasserkraftwerke St. Anton/Bozen und Mühlbach gehen in das unverfügbare Landesvermögen über. Es handelt sich um die erste formelle Übertragung nach Konzessionsende an das Land, weitere folgen.
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Ausbildung in Allgemeinmedizin: Einschreibung bis 19. Juni
Die Frist für die Einschreibung in die dreijährige Sonderausbildung in Allgemeinmedizin wird wieder eröffnet: Einschreibungen bis 19. Juni möglich, Nachweis der Zugangsvoraussetzungen bis Ende August.
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Kindergarten und Schule: Landesregierung stellt Weichen für den Herbst
Möglichst viel Unterricht in Anwesenheit, kleine und gleichbleibende Gruppen, gestaffelte Eingangs- und Pausenzeiten – so soll das Schuljahr 2020/21 beginnen.
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Landesregierung speist Solidaritätsfonds mit 20 Millionen Euro
Um die Unterstützungsmaßnahmen für Personen im Lohnausgleich angesichts der Coronavirus-Pandemie auszubauen, hat die Landesregierung heute 20 Millionen Euro für den Solidaritätsfonds bereitgestellt.
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Landesfamiliengeld wird bis zum Kindergarteneintritt verlängert
Südtiroler Familien erhalten künftig bis zum Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten das Landesfamiliengeld. 2200 Familien erhalten damit in diesem Jahr eine zusätzliche finanzielle Unterstützung.
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Studium und Fremdsprachenerwerb: Fördervoraussetzungen gelockert
Damit Studierende trotz coronabedingter Unterbrechung der Lehrtätigkeit das Anrecht auf Studienförderung nicht verlieren, hat die Landesregierung die entsprechenden Bestimmungen geändert.
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Landesimmobilien: Instandhaltungsdienste 2021-27 werden ausgeschrieben
Auf 40,5 Millionen Euro belaufen sich die geschätzten Kosten für die Instandhaltung der Landesimmobilien in den nächsten sechs Jahren. Die Arbeiten werden in neuer Form und nach Zonen ausgeschrieben.
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Raum und Landschaft: Eingriffsgebühr bei neuer Baumasse
Mit der Regelung der Eingriffsgebühr hat die Landesregierung heute (9. Juni) eine weitere Durchführungsverordnung zum Landesgesetz Raum und Landschaft genehmigt.
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Stationäre Dienste werden schrittweise geöffnet
Seniorenwohnheime und Wohndienste für Menschen mit Behinderung werden schrittweise wieder zugänglich für Besuche und Neuaufnahmen gemacht. Eigener Monitoringausschuss soll Phase 2 begleiten.
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Neue Regel: Einen Meter Abstand halten, sonst Mund-Nasenschutz tragen
Einen Meter Abstand halten, ansonsten Mund-Nasenschutz tragen, ist die wichtigste neue Regel in der Phase des Neustarts. Die Landesregierung hat die Vorgaben am 9. Juni angepasst.