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Energieförderungen: Landesregierung genehmigt Richtlinien 2025
Förderungen für den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz für 2025 beschlossen – Ab 1. Jänner Gesuche einreichen
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat sich heute (10. Dezember) mit den Richtlinien für die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen befasst und diese für das Jahr 2025 genehmigt.
"Nach der Neuausrichtung der Energieförderkriterien im Jahr 2023 und einer Anpassung im Jahr 2024 haben wir die Förderrichtlinien für 2025 im Sinne der Wirksamkeit weiter verbessert", unterstreicht der Landesrat für Umwelt-, Landschafts- und Klimaschutz, Raumentwicklung und Energie Peter Brunner. "Ziel ist es, das starke Engagement im Bereich der erneuerbaren Energiequellen fortzusetzen, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die Energiekosten für die Bevölkerung und Unternehmen nachhaltig zu senken. Mit den heute genehmigten Förderkriterien setzen wir weitere Schritte in diese Richtung."
Energetische Gebäudesanierung
Bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens fünf beheizten Baueinheiten und mindestens fünf Eigentümern) liegt der Fördersatz weiterhin bei 80 Prozent der zulässigen Kosten, wenn bei der Sanierung der KlimaHaus Standard B oder R erreicht wird.
Neu bei den Kondominien ist, dass - bei Erreichung des KlimaHaus Standards B - künftig auch Solaranlagen für die zentrale Warmwasser-Bereitung mit 80 Prozent der zulässigen Kosten gefördert werden, bei Erreichung KlimaHaus Standards C mit 50 Prozent. Weiterhin mit 40 Prozent der zulässigen Kosten gefördert wird bei Kondominien der Austausch von mindestens 15 Jahre alten zentralen Öl- und Gasheizkesseln und der Anschluss an eine Fernheizanlage, der Einbau einer Wärmepumpe oder einer automatisch beschickten Biomasseheizanlage.
Für die energetische Gebäudesanierung von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten gelten die bisherigen Kriterien: Die Sanierung wird bei Erreichung des Standards KlimaHaus B oder R weiterhin mit 50 Prozent der zulässigen Kosten gefördert.
Elektrische Wärmepumpen mit Photovoltaik-Anlagen werden nunmehr bereits bei Erreichung des Standards KlimaHaus E der Gebäudehülle (bisher war C nötig) oder KlimaHaus R gefördert. Die Wärmepumpe wird auch gefördert, wenn bereits eine bestehende PV-Anlage in ausreichender Größe für die Wärmepumpe vorhanden ist. Bisher war die Förderung nur im Zusammenhang mit der Neuerrichtung einer PV-Anlage möglich gewesen.
Für Träger von akkreditierten sozialen Diensten wie Seniorenwohn- und Tagespflegeheimen wird der Fördersatz für den Einbau von PV-Anlagen wird von 30 auf 50 Prozent angehoben.
Photovoltaikanlagen für Kleinunternehmen weiter gefördert
Für die kleinen Unternehmen geht die Förderung von netzgebundenen Photovoltaikanlagen auch 2025 weiter: Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der zulässigen Kosten. Neu ist, dass Anlagen mit einer Leistung von maximal 100 Kilowatt-Peak (kWp) je Unternehmen gefördert werden (bisher waren es 50 kWp je Unternehmen).
Ab 1. Jänner 2025 Förderanträge einreichen
Die Förderanträge können von 1. Jänner bis 31. Mai 2025 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Eine Ausnahme bilden Fernheizwerke und Stromverteilungsunternehmen, die bis 30. Juni Zeit haben, ihre Förderansuchen zu stellen. Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Die neuen Beitragsrichtlinien gelten für Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Organisationen sowie für Unternehmen. Bis Ende des Jahres werden alle Informationen und der entsprechende Dienst für die Energieförderungen 2025 auf den Landeswebseiten aktualisiert sein.
LPA/mpi