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Rechtsanwaltskammer bildet für Solidaritätsbeitrag für Gewaltopfer aus

Land unterstützt mit Solidaritätsbeitrag Frauen, die von Gewalt betroffen waren oder sind – Rechtsbeistände müssen Erfahrung und Weiterbildung in Vertretung von Gewaltopfern vorweisen

BOZEN (LPA). Frauen, die von Gewalt betroffen waren oder sind, können um einen Landesbeitrag ansuchen, um von einem Rechtsbeistand begleitet werden zu können. Eine der zu erfüllenden Voraussetzungen ist die Eintragung der Rechtanwältin oder des Rechtsanwalts in eine entsprechende Liste, die Erfahrung und Fortbildungen in diesem sensiblen Bereich nachweist. Vor Kurzem wurde von der Landesabteilung Soziales und der Rechtsanwaltskammer Bozen, in Zusammenarbeit mit dem Frauenhausdienst, eine gemeinsame Fortbildung organisiert, die von 15 Anwältinnen und Anwälten erfolgreich absolviert wurde.

Dabei wurde über bestehende Dienste und Leistungen sowie über kulturelle, soziale und psychologische Aspekte im Zusammenhang mit Gewalt informiert. "Diese Weiterbildung ist auch in staatlichen und internationalen Rechtsquellen wie dem Staatlichen Strategieplan zur Bekämpfung männlicher Gewalt gegen Frauen, dem Übereinkommen von Istanbul oder von der Expertengruppe des Europarates GREVIO vorgesehen", erklärt Astrid Wiest, Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion. Vermittelt wird dabei auch, wie wichtig es ist, die sekundäre Viktimisierung zu vermeiden. Denn dabei erfahren Gewaltopfer aufgrund negativer, sexistischer Stereotype im Gerichtsverfahren eine weitere Demütigung und moralische Verurteilung. "Gewalt ist niemals Privatsache. Wer Gewalt erlebt hat und gerichtlich gegen dieses Verbrechen vorgeht, muss kompetent und angemessen begleitet werden und soll dabei von uns als Gesellschaft unterstützt werden", ist Soziallandesrätin Rosmarie Pamer überzeugt. Der Solidaritätsbeitrag helfe als konkrete finanzielle Leistung dabei.

Der "Solidaritätsbeitrag für rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind" wurde über das Landesgesetz zur Gewaltprävention (LG 13/2021) eingeführt und kann seit Jänner 2024 bei den Sozialsprengeln beantragt werden. Die Leistung wird einkommensunabhängig ausbezahlt, wenn die in Südtirol wohnhafte von Gewalt betroffene Frau von einem Südtiroler Frauenhausdienst begleitet wird und sie diese Gewalthandlung strafrechtlich angezeigt hat. Der Rechtsbeistand, den die Frau selbst wählen kann, muss seit mindestens zwei Jahren Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bozen sein und in den Listen der für die Prozesskostenhilfe zugelassenen Anwälte/Anwältinnen eingetragen sein.

LPA/ck