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Soziales: Bedürfnisgerechtes und flexibleres Tarifsystem gutgeheißen
Landesregierung passt Tarifsystem des ambulanten Betreuungsdienstes und der Seniorenwohnheime an – Weitere Beschlüsse aus Sozialwesen angepasst
BOZEN (LPA). In der vorigen Woche hat die Landesregierung grünes Licht für die Neuausrichtung des ambulanten Betreuungsdienstes (ehemals Hauspflegedienst) gegeben (LPA hat berichtet). In der Sitzung vom heutigen 17. Dezember wurde nun auch die Durchführungsverordnung zur finanziellen Sozialhilfe und zur Zahlung der Tarife der Sozialdienste sowie mehrere Beschlüsse des Sozialwesens angepasst.
Denn im Zuge der Überarbeitung des ehemaligen Hauspflegedienstes wurde auch dessen bisher geltendes Tarifsystem auf dessen Treffsicherheit überprüft. Zur Folge hat dies, dass das lineare Tarifsystem das für ambulante Betreuungsdienste zu Hause galt künftig auch für Dienste in der Tagesstätte gilt. Berechnet wird der Tarif ausgehend von einem Mindesttarif linear mit der Erhöhung des Faktors wirtschaftliche Lage, bis der Höchsttarif erreicht ist.
Eine Gleichstellung gibt es ab 1. Jänner 2025 zwischen Seniorenmensa und "Essen ohne Zustellung", bei denen auf ein vierstufige Tarifmodell gewechselt wird. "Mit dieser Änderung soll vor allem Personen mit niedrigem und mittleren Einkommen entgegen gekommen werden, da die Diskrepanz zwischen dem Mindest- und dem Höchsttarif des bisherigen Zwei-Stufen-Modells nicht mehr als angemessen gilt“, führte Landesrätin Rosmarie Pamer aus. Um mehr Menschen mit geringen Einkommen einen möglichst geringen Tarif gewähren zu können wurde zudem der Faktor wirtschaftliche Lage erhöht. "Wir erwarten hier Mehrausgaben von rund einer Million Euro pro Jahr, die bereits im Haushalt eingeplant wurden", hielt Pamer fest.
Geändert wird auch das Tarifsystem für die Tagespflege, weil dieses laut Rückmeldungen der Träger des Dienstes nicht geeignet sei, flexibel auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger reagieren zu können. Aus diesem Grund wird nun ein Stundentarif eingeführt. Damit können künftig jene Stunden in Anspruch genommen werden, die benötigt werden.
Über einen Landesregierungsbeschluss wurden zudem Anpassungen bei Einheitsbetrag, Zusatzbeträge und Pauschalbeträge der Seniorenwohnheime gutgeheißen, mit denen das Land diesen Dienst finanziell unterstützt. Diese waren nötig geworden, um dafür die Geldmittel für die anstehende Auszahlung des Inflationsausgleichs für Mitarbeitende der Heime bereitzustellen. Die Einmalzahlung von insgesamt fast 15,7 Millionen Euro ist für Anfang Jänner vorgesehen.
LPA/ck