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Gemeindenfinanzierung 2025: Entwurf ist genehmigt
456 Millionen Euro für Gemeinden und Bezirksgemeinschaften vorgesehen – Verteilung erfolgt nach Vereinbarung mit dem Rat der Gemeinden
BOZEN (LPA). Die Südtiroler Gemeinden erhalten jährlich vom Land Südtirol finanzielle Mittel, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Am 17. Dezember hat die Landesregierung die Grundlage dafür geschaffen und den Entwurf für die Gemeindenfinanzierung 2025 genehmigt. Gleichzeitig wurde Landeshauptmann Arno Kompatscher, der in der Landesregierung für die Gemeinden zuständig ist, damit beauftragt, die Vereinbarung mit dem Präsidenten des Rats der Gemeinden, Andreas Schatzer, zu unterzeichnen.
Dieser Entwurf, der für die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften 456 Millionen Euro vorsieht, wird im Laufe des Jahres ergänzt und aktualisiert, wobei die genaue Verteilung mit dem Rat der Gemeinden zu definieren ist.
„Im Jahr 2025 haben wir bewusst auf Entbürokratisierung und Verschlankung der Verwaltungsverfahren gesetzt, unter anderem durch pauschale Finanzierungsmodelle auf der Grundlage bereits bestehender Datenbanken. Dadurch verringert sich der Verwaltungsaufwand für die Gemeinden, es besteht bereits am Anfang des Jahres Klarheit über die zustehenden Finanzmittel und die Gemeinden erhalten früher die Auszahlung verschiedener Finanzierungen“, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Für die Finanzierung der laufenden Ausgaben, die auch Aufgaben der Gemeinden betreffen wird der ordentliche Fonds herangezogen. Insgesamt werden fast 225 Millionen Euro ausgeschüttet und zwar für: Nettozuweisungen und Ergänzungszuweisungen an die Gemeinden, Bevorschussung Tagesmütter/-väter, Finanzierung der Schulausspeisung, der Bildungsausschüsse und der Führung der Kindergärten, Beteiligung an der Vergütung für Mitglieder der Gemeindekommission für Raum und Landschaft, Zuweisung an die Gemeinde Bozen für die aufgelöste Bezirksgemeinschaft, zusätzliche Zuweisung zur Deckung der laufenden Ausgaben sowie der Energiekosten der Hallenbäder und Kunsteisanlagen, Mehrausgaben für die Erneuerung der bereichsübergreifenden Kollektivverträge und die Digitalisierung.
Der Investitionsfonds beläuft sich hingegen auf etwa 180 Millionen Euro, weitere 11,5 Millionen Euro werden über den Fonds zur Tilgung von Darlehen zur Verfügung gestellt. Der Ausgleichsfonds sieht etwa 308.000 Euro vor und weitere Zuweisungen belaufen sich auf rund 40 Millionen Euro. Zu diesen zählen Beiträge für die Instandhaltung der übergemeindlichen Radwege, den Anteil an der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP, die Finanzierung der Erhöhung der Amtsentschädigung für Verwalter, die Kostenbeteiligung an den Mahlzeiten für das pädagogische Kindergartenpersonal und die Förderung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit.
LPA/mdg/pir