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Allgemeinmediziner und Kinderärzte: Eintragung in Landesrangordnungen

Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl können sich ab dem 1. Jänner bis zum 31. Jänner in die entsprechenden Landesrangordnungen eintragen lassen

BOZEN (LPA). Die Landesabteilung Gesundheit weist darauf hin, dass sich Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl ab dem 1. Jänner bis zum 31. Jänner 2025 in die entsprechenden Landesrangordnungen eintragen lassen können. Der Antrag kann online über das Südtiroler Bürgernetz eingereicht werden.

Die Eintragung ist für Ärztinnen und Ärzte vorgesehen, die einen unbefristeten Auftrag in Südtirol übernehmen möchten. Die Anträge können im Zeitraum vom 1. bis 31. Jänner gestellt werden.

Zu den Voraussetzungen für die Eintragung gehören neben der Eintragung ins Berufsverzeichnis der Ärztekammer auch der Nachweis über die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin oder die Facharztausbildung in Kinderheilkunde beziehungsweise ein gleichwertiger Titel sowie der Nachweis der Zweisprachigkeit (C1).

Ärztinnen und Ärzte, die noch die Sonderausbildung in Allgemeinmedizin absolvieren und die Abschlussprüfung bis spätestens 15. September ablegen, können ihren Antrag bereits bis zum 31. Jänner "unter Vorbehalt" einreichen und das Diplom der Sonderausbildung bis zum 15. September des laufenden Jahres nachreichen. Dasselbe gilt für die Zweisprachigkeitsprüfung (unter Vorbehalt – bis zum 15. September nachreichen).

Weitere Informationen sowie den Link zum Online-Dienst gibt's hier: Ärzte für Allgemeinmedizin und Kinderärzte freier Wahl (Deutsch) und Medici di medicina generale e pediatri libera scelta (Italienisch)

Für telefonische Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen im Landesamt für Gesundheitsbetreuung unter den Telefonnummern 0471 418070 oder 0471 418083 zur Verfügung.

LPA/red/mac