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Entlastung bei IRAP und IRPEF für Familien und Wirtschaft

Südtirol setzt im Haushalt 2025 auf Steuerentlastungen: Höhere Absetzbeträge für Familien beim IRPEF-Zuschlag und weniger IRAP-Steuer für Unternehmen sollen Kaufkraft und Wettbewerbsfähigkeit stärken

BOZEN (LPA). Der kürzlich vom Landtag genehmigte Landeshaushalt 2025 setzt neue Impulse zur Stärkung der Kaufkraft und Wettbewerbsfähigkeit in Südtirol. "Unsere Wirtschaft hat sich seit 2014 positiv entwickelt, was nicht zuletzt auf gezielte Steuermaßnahmen zurückzuführen ist. Solche wollen wir jetzt erneut nutzen, um Anreize für höhere Löhne zu schaffen und Familien stärker zu unterstützen", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Ein wichtiger Punkt betrifft den regionalen IRPEF-Zuschlag, also die zusätzliche Steuerquote zur Einkommenssteuer IRPEF: Der Absetzbetrag für Kinder steigt von 252 auf 340 Euro pro Kind. Auch die Einkommensgrenze für diese Entlastung wird von 70.000 auf 90.000 Euro angehoben. "Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen profitieren damit spürbar", sagt Kompatscher. Für höhere Einkommen entfällt die steuerbefreite „no tax area“, was zu einer überschaubaren Mehrbelastung von rund 430 Euro führt.

Bei der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP setzt das Land auf gezielte Entlastungen für Unternehmen. "Die IRAP-Entlastungen sollen dabei helfen, höhere Löhne zu ermöglichen und die Wirtschaft weiter anzukurbeln", erklärt Kompatscher.

In den vergangenen zehn Jahren habe Südtirol bereits auf über 2,5 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verzichtet – bewusst, um die Kaufkraft der Menschen in Südtirol zu stärken und der Wirtschaft unter die Arme zu greifen, so der Landeshauptmann. "Dieser Verzicht hat sich gelohnt. Wir haben Südtirols Wirtschaft fit gehalten und vielen Familien finanziell geholfen", zieht Kompatscher Bilanz und verweist auch auf den positiven Verlauf des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf, das deutlich über dem nationalen Durchschnitt liegt.

LPA/san