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Verschreibungen und Vormerkungen: Änderungen ab 30. Dezember

Mit Jahresende tritt Landesverzeichnis für Gesundheitsleistungen in Kraft – Umstellung vom bisherigen auf das neue Verzeichnis erfolgt automatisch – Verzeichnis umfasst 2000 Leistungen

BOZEN (LPA). Am 30. Dezember tritt das neue Landesverzeichnis für Gesundheitsleistungen in Kraft. Dieses Verzeichnis war von der Landesregierung mit Beschluss vom 26. November genehmigt worden (LPA hat berichtet) und listet alle Gesundheitsleistungen auf, die den Bürgerinnen und Bürgern als Wesentliche Betreuungsstandards WBS vom Landesgesundheitsdienst in Südtirol angeboten werden, erläutert Gesundheitslandesrat Hubert Messner: Das Verzeichnis umfasst insgesamt 2000 Leistungen, darin enthalten sind alle Facharztleistungen sowie Diagnoseuntesuchungen und Laboruntersuchungen

Die Umstellung vom bisherigen auf das neue Verzeichnis erfolgt automatisch, die Patientinnen und Patienten müssen nichts weiter unternehmen. Zu beachten sind allerdings einige Aspekte für die Übergangsphase:

Verschreibungen nach dem alten Verzeichnis bleiben gültig

Verschreibungen (Rezepte), die bis einschließlich 29. Dezember ausgestellt wurden, können noch weiterhin im gesamten Jahr 2025 erbracht werden. Für die Erbringung dieser Leistungen steht eine einjährige Übergangsphase zur Verfügung.

Neue Verschreibungen ab dem 30. Dezember bekommen eine Vormerkfrist

Erstmals wird seitens des Staates eine Vormerkfrist für verschriebene Leistungen von 180 Tagen eingeführt. Patientinnen und Patienten haben also 6 Monate ab Verschreibung Zeit, eine Terminvormerkung für die verschriebene Leistung vorzunehmen.

Wenn die Verschreibung nicht innerhalb von 180 Tagen vorgemerkt wird, verliert sie ihre Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden.

Die 180-Tage-Frist gilt rein für die Vormerkung. Sobald ein Termin vorgemerkt ist, behält die Verschreibung ihre Gültigkeit bis zur Erbringung der Leistung.

Die Umstellung dient nicht nur der Einhaltung staatlicher Vorgaben, sondern ermöglicht auch eine effizientere Verwaltung der Wartelisten.

Zusätzliche Extra-Leistungen auf Landesebene gesichert

Das neue Landesverzeichnis sieht zusätzlich zu den Leistungen, die vom staatlichen Verzeichnis übernommen werden, wie in Vergangenheit auch Zusatzleistungen, sogenannte Extra-WBS, für die Bürgerinnen und Bürger vor. Diese insgesamt 119 Zusatzleistungen werden in Südtirol ebenfalls vom öffentlichen Gesundheitsdienst erbracht.

Alle Informationen zur Umstellung auf das neue Leistungsverzeichnis gibt's auf der Website des Südtiroler Sanitätsbetriebs: Neues Landestarifverzeichnis für Gesundheitsleistungen.

LPA/red/mac