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Mehr Geld für ländliches Wegenetz
Landesregierung ändert auf Vorschlag von Landesrat Walcher Kriterien für Beiträge für Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes - Mehr Geld besonders für Gemeinden mit großem ländlichem Wegenetz
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 30. Dezember beschlossen, die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für Primärinfrastrukturen im ländlichen Raum und in Berggebieten zu genehmigen. Es gibt insgesamt mehr Geld für das ländliche Wegenetz und mehr Geld für Gemeinden mit einem großen ländlichen Wegenetz. "Ein gut instandgehaltenes ländliches Wegenetz ist eine wichtige Voraussetzung für den lebendigen ländlichen Raum, den wir in Südtirol zum Glück haben und ganz gezielt aufrechterhalten wollen“, betont der Landesrat für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus Luis Walcher: "Mit Investitionen in das Wegenetz werden geographische Nachteile und Entfernungen für die ländliche Bevölkerung zumindest zum Teil ausgeglichen. Dieses Geld ist deshalb gut investiert."
"Die Beiträge für die außerordentliche Instandhaltung des ländlichen Wegenetzes und der Zufahrten zu den Höfen werden auf meinen Vorschlag hin mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung abgeändert, um die Beitragsgewährung effektiver an den Bedarf beziehungsweise an die Gesamtlänge des ländlichen Wegenetzes der jeweiligen Gemeinden anzupassen", fasst Landesrat Walcher zusammen und unterstreicht die Bedeutung dieser Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum und im Berggebiet.
Maximale Projektsumme an Anzahl der Kilometer gekoppelt
Die maximale Projektsumme pro Gemeinde und Jahr ist an die Anzahl der Kilometer gekoppelt, die einzelnen Kategorien werde zu Gunsten der Gemeinden mit viel ländlichem Wegenetz angepasst. Viele Gemeinden profitieren von der Regelung, keine erhält weniger als vorher.
Von den 113 Gemeinden mit ländlichem Wegenetz fallen mit 60 am meisten unter die Kategorie der Gesamtlänge unter 25 Kilometer, in der die maximale Projektsumme 250.000 Euro beträgt. In 48 Gemeinden liegt die Länge zwischen 25 und 75 Kilometern und die maximale Projektsumme beträgt 500.000 Euro. Zwei Gemeinden liegen mit einer Länge über 75 Kilometern in der Kategorie mit 750.000 Euro. Eine Gemeinde weist ein ländliches Wegenetz über 100 Kilometern auf, wo die maximale Projektsumme eine Million Euro beträgt. In zwei Gemeinden ist die Kilometerzahl höher als 150 Kilometer und die maximale Projektsumme liegt bei 1,5 Millionen Euro. Es werden Finanzierungen bis zu 80 Prozent der anerkannten Ausgaben gewährt.
LPA/mac