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Gute Nachricht: Befreiung von der Hypothekarsteuer

Ab 2025 gilt die Befreiung von der Hypothekarsteuer für Nutzungsrechte und geförderten Wohnbau

BOZEN (LPA). Mit der Verabschiedung des staatlichen Haushaltsgesetzes gibt es gute Nachrichten für die Bürgerinnen, Bürger und Familien: Ab 2025 sind die Löschung von Nutzungsrechten, Gebrauchsrechten und Wohnrechten zugunsten verstorbener Personen sowie die Eintragung und Löschung bestimmter Bindungen im Zusammenhang mit gefördertem Wohnbau von der Hypothekarsteuer in Höhe von 200 Euro pro Vorgang befreit.

Der Landesrat für Grundbuch und Kataster, Christian Bianchi, zeigte sich über diese Maßnahme sehr erfreut: „Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Vereinfachung und Bürokratieabbau. Auch wenn der Betrag nicht sehr hoch ist, bedeutet jeder eingesparte Euro eine Erleichterung für Familien, die in ihr Eigenheim investieren.“

Diese Initiative, die als Abänderung im Haushaltsgesetz enthalten ist, ist das Ergebnis gemeinsamer Arbeit von Landesrat Bianchi und dem Direktor des Grundbuchs sowie des Katasterwesens, Peter Kasal, mit Unterstützung der Kammerabgeordneten Manfred Schullian und Dieter Steger.

Auch die Landesrätin für Wohnbau, Ulli Mair, begrüßt das Engagement, das in die Steuererleichterung innerhalb des Haushaltsgesetzes eingebracht wurde, das in den letzten Tagen des vergangenen Jahres verabschiedet wurde.

„Konkret bedeutet dies eine Einsparung von 200 Euro, da ein erheblicher Teil der Kosten für die Eintragung ins Kataster und die Löschung sozialer Bindungen entfällt. Diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Nebenkosten für den geförderten Wohnbau und sorgt dafür, dass der Zugang zu diesen Leistungen so gerecht und effizient wie möglich gestaltet wird“, betonte Mair.

Das Hauptziel der Maßnahme, so Landesrat Bianchi, sei es, die steuerliche Belastung der Familien zu reduzieren und eine schlankere Abwicklung der mit dem Wohnen verbundenen Verfahren zu fördern, indem ein weiteres bürokratisches Hindernis beseitigt werde.

Die Befreiung gilt insbesondere für die Hypothekarsteuer: für die Löschung von Nutzungs-, Gebrauchs- und Wohnrechten nach dem Tod der berechtigten Person sowie für die Eintragung und Löschung von Bindungen im Zusammenhang mit gefördertem Wohnbau.

„Diese Maßnahme ist ein konkretes Zeichen der Aufmerksamkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, da sie eine der vielen Belastungen beseitigt, mit denen Familien konfrontiert sind“, schloss Landesrat Christian Bianchi.


LPA/red/pir/pio