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Maul- und Klauenseuche: Ausbruch in Deutschland – Regeln für Südtirol
Zur Vermeidung einer Einschleppung der Maul- und Klauenseuche erinnert der Landestierärztliche Dienst an wichtige Punkte – Tierbewegungen aus Deutschland unterlassen
BOZEN (LPA). In einem Betrieb mit Wasserbüffeln im deutschen Bundesland Brandenburg ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden, die Behörden haben in der Schutzzone alle empfänglichen Tiere gekeult und Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um ein Ausbreiten der Krankheit zu verhindern. Derzeit ist die Erkrankung nur auf Deutschland beschränkt.
"Ich bin seit 32 Jahren im Dienst, und es ist uns zum Glück gelungen, in all diesen Jahren die Maul- und Klauenseuche von Südtirol fernzuhalten", berichtet Landestierarzt Paolo Zambotto. Der letzte Fall in Südtirol, hat er recherchiert, ist am 10. Februar 1971 in Klausen aufgetreten.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine gefährliche und hochansteckende Tierseuche von Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden und Schweinen. Kleinste Virusmengen reichen zum Ausbruch der Krankheit aus. Der Erreger ist sehr widerstandfähig und kann etwa im Boden oder auf Kleidungsstücken über einen Monat überleben.
Eine wichtige Rolle bei der Übertragung spielt der Mensch: Durch Kleidung, Essen, Fahrzeuge oder Urlaubsmitbringsel kann die Krankheit weitergegeben werden. Die Krankheit ist für den Menschen selbst ungefährlich.
Die erkrankten Rinder und Schweine haben meist ein gestörtes Allgemeinbefinden mit hohem Fieber, Schwierigkeiten zu fressen und gehen lahm. Im Maul, auf der Zitze und an den Klauen am Kronsaum und Zwischenklauenspalt bilden sich Aphten, die nach einiger Zeit aufplatzen. Bei Schafen und Ziegen hingegen sind die Symptome milder, zum Teil ist nur eine leichte Lahmheit feststellbar.
Zur Vermeidung einer Einschleppung erinnert der Landestierärztliche Dienst daran:
Da die Abklärung der Verbreitung noch nicht abgeschlossen ist, wird von Tierbewegungen der betroffenen Arten aus Deutschland bis auf Weiteres dringend abgeraten.
Alle tierhaltenden Betriebe müssen registriert sein, auch eine Hobbyhaltung von Zwergziegen oder Minischweinen sowie Streichelzoos.
Alle Tiere müssen gekennzeichnet sein, und alle Tierbewegungen in der Datenbank gemeldet werden, denn nur so ist eine Nachverfolgung gesichert.
Zudem gilt es, die bekannten Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, also Fremden keinen Zutritt zu den Tieren zu erlauben, die Hygienebestimmungen einzuhalten, eventuell Desinfektionsmatten mit einem geeigneten Desinfektionsmittel wie Natriumcarbonat, Natronlauge, Zitronensäure, Essigsäure et cetera auszulegen, Kleidung und Stiefel vor und nach Stallzutritt zu wechseln und besondere Achtsamkeit beim Kauf von Futtermitteln und Tieren gelten zu lassen.
LPA/red/mac