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Entbürokratisierung für Südtiroler Heubäder

Die Südtiroler Landesregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen, auf Vorschlag des Südtiroler Wirtschaftsringes die Verordnung über die Voraussetzungen für Heubäder abzuändern. "Dieser Beschluss bringt in jedem Fall eine Vereinfachung im Sinne der Entbürokratisierung mit sich", so Gesundheitslandesrätin Martha Stocker.

Zur Eröffnung eines Heubades muss ein Betriebsinhaber zukünftig dem örtlichen Bürgermeister die Absicht zur Aufnahme der Tätigkeit erklären und den Sitz der Struktur angeben. Der Bürgermeister hat in der Folge die Aufgabe, eine Kopie der Erklärung an den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des zuständigen Gesundheitsbezirkes zu übermitteln und kann die Tätigkeit einstellen, sollten die Voraussetzungen für eine sichere Ausübung derselben nicht gegeben sein. "Für den Betriebsinhaber bedeutet diese Vorgehensweise eine wesentliche Erleichterung, da er bei der Aufnahme seiner Tätigkeit auf eine Reihe von Erklärungen und Unterlagen verzichten kann", erklärt Landesrätin Stocker zur verabschiedeten Vereinfachung.

mp