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Start der Diskussion über Leitlinien zu neuem Raumordnungsgesetz

Die Leitlinien für das neue Landesraumordnungsgesetz stoßen auf großes Interesse: Bei der ersten öffentlichen Vorstellungsrunde mit Interessensgruppen und Gemeindevertreten kürzlich in Bozen wurde vor allem über die Einführung von Siedlungsgrenzen, die Mischnutzung in Wohngebieten und die fachliche Aufwertung der Baukommissionen diskutiert.

Sie stellten die neuen Leitlinien vor (v.l.): Florian Zerzer, LR Theiner, Anton Aschbacher, Frank Weber und Peter Kasal./Foto LPA

Schlag auf Schlag geht es bei der Diskussion der Leitlinien zum neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft. Am 28. April wurden sie zunächst der Landesregierung präsentiert und einen Tag darauf auch allen Interessensgruppen, Sozialpartnern und Gemeindevertretern. Vorgestellt wurden die Leitlinien, welche den Weg für das neue Landesgesetz vorgeben sollen, von Landesrat Richard Theiner, Anton Aschbacher, Direktor der Landesabteilung Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, Peter Kasal, Direktor des Landesamtes für Landschaftsökologie, und Frank Weber, Direktor des Landesamtes für Ortsplanung Süd-West.

"Die Südtiroler sind stolz darauf, in einem so schönen Land zu leben, egal welcher Muttersprache, und wir wollen unsere Kultur- und Naturlandschaft erhalten, aber auch Entwicklung für die Wirtschaft zulassen, damit auch unsere Kinder hier arbeiten und leben können", sagte Landsrat Richard Theiner zu Beginn der Veranstaltung im Pastoralzentrum in Bozen. Anton Aschbacher stellte die neuen Leitlinien im Detail vor und Peter Kasal, machte auf die wenigen, noch freien Flächen aufmerksam, mit denen besonders sorgsam umgegangen werden müsse. Derzeit sind 5,5 Prozent der Flächen in Südtirol Dauersiedlungsgebiet. Davon sind 3,7 Prozent erschließbar und nicht besiedelt.

In der anschließenden Diskussion stellte sich heraus, dass die Leitlinien und Zielsetzungen grundsätzlich positiv bewertet werden. Eingehender diskutiert wurde das Prinzip der "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" und die damit verbundene Einführung von Siedlungsgrenzen, die differenzierte Regelungsdichte innerhalb der Siedlungsgebiete und außerhalb davon sowie die starke Einschränkung des Bauens im landwirtschaftlichen Grün. Angesprochen wurden auch die Entwicklungsmöglichkeit in Gewerbegebieten und die Mischnutzung in Wohngebieten.

Einige Bürgermeister äußerten ihre Befürchtung über eine Einschränkung der Gemeindeautonomie bei der angedachten Besetzung der Baukommissionen mit Experten. "Die Gemeinden bekommen in Zukunft mehr Entscheidungsspielraum, also braucht es auch technisch hochqualifizierte Beratungsorgane, um gute Entscheidungen sicherzustellen", so die Antwort des Landerates. Auf Zustimmung fiel der Vorschlag, alte, leerstehende Bausubstanz in den Ortschaften wieder zu nutzen und damit den ohnehin knappen Grund und Boden einzusparen. In diesem Zusammenhang sollten auch die Beitragsvergabe und der Bereich der Wohnbauförderung überdacht werden, so eine Wortmeldung aus dem Publikum.

Die nächste öffentliche Diskussionsrunde findet am Mittwoch, 20. Mai 2015, um 16 Uhr, im Pastoralzentrum in Bozen statt. Bis Ende Mai werden noch Meinungen eingeholt. Im Juni 2015 steht dann die definitive Genehmigung der Leitlinien durch die Landesregierung an.

 

 

rm

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