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Menschen mit Behinderungen: Landesregierung verabschiedet Gesetzentwurf

Die Landesregierung hat auf ihrer Sitzung vom heutigen Dienstag (19. Mai) den Entwurf des Landesgesetzes zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. "Das neue Gesetz hat vor allem das Ziel, Menschen mit Behinderungen nach dem Motto 'mittendrin, statt nur dabei' stärker in das gesellschaftliche Leben einzubinden", erklärte Soziallandesrätin Martha Stocker.

Eine möglichst umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, darauf zielt der Gesetzentwurf ab, den die Landesregierung heute genehmigt hat - Foto: LPA

"Was uns heute - zu recht - am längsten beschäftigt hat, war der Entwurf des neuen Gesetzes für Menschen mit Behinderung", berichtete Landeshauptmann Arno Kompatscher auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung. Die heutige vertiefende Diskussion habe es ermöglicht, den Gesetzentwurf zu genehmigen, so Landeshauptmann Kompatscher und Landesrätin Stocker. Die Gesetzesvorlage kann nun an den Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt werden.

Die Achtung der menschlichen Würde, die Autonomie und Freiheit der Entscheidung, Nichtdiskriminierung, volle Teilhabe und Einbeziehung, Chancengleichheit und Zugänglichkeit: Dies sind die Ziele des heute von der Landesregierung verabschiedeten Gesetzes zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen. "Wir wollen die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderungen stärken und ihre Teilhabe im familiären und gesellschaftlichen Umfeld stärken", unterstrich Soziallandesrätin Stocker.

Die Initiative war notwendig geworden, um das Landesgesetz aus dem Jahr 1983 an die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2006 anzupassen und alle Maßnahmen zugunsten der Betroffenen in unterschiedlichen Lebensbereichen in strukturierter Form zu sammeln. "Es war uns dabei wichtig, die sehr alltagsnahen Anliegen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien aufzunehmen sowie die Ergebnisse aus verschiedenen Arbeitsgruppen und die Vorschläge der Organisationen und Interessensvertretungen mit in das neue Gesetz einzubinden", erklärte Landesrätin Stocker mit Hinweis auf den vorausgegangenen Beteiligungsprozess, in den 300 Menschen eingebunden waren.

"Eine Steuerungsgruppe und acht Arbeitsgruppen haben an dieser Gesetzesvorlage mitgearbeitet", so die Soziallandesrätin. Dabei sei man nach Themenbereichen vorgegangen, die von der Familie über die Arbeit bis hin zum Wohnen reichen. Die Landesrätin zählte auch einige Neuerungen auf. So sollen künftig neben den Betriebskindertagesstätten alle Kitas auch für Kinder mit Behinderungen zugänglich sein. Ein besonderes Augenmerk soll auf den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt gelegt werden. Für private Arbeitgebende, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, will man eine umfassende Arbeitsassistenz vorsehen, die nicht nur den Beschäftigten sondern auch das Umfeld mit einschließt. Ein verpflichtender Anteil von Auftragsvergaben an Sozialgenossenschaften soll neue Arbeitsplätze schaffen. Im Bereich des Wohnens werden flexiblere Modelle angestrebt, die möglichst die Eigenständigkeit stärken. Dasselbe Ziel wird im Bereich der Mobilität verfolgt, für den der Gesetzentwurf drei verschiedene Stufen vorsieht. Die Zusammenarbeit mit der Universität soll nicht nur im Hinblick auf die Forschung, sondern auch bezüglich des Zugangs von Menschen mit Behinderungen ausgebaut werden. Schließlich soll ein siebenköpfiger Monitoring-Ausschuss die Entwicklung überwachen und jährlich dem Landtag Bericht erstatten.

"Getreu dem Leitsatz 'mittendrin, statt nur dabei!" soll der Gesetzestext auch in leichter Sprache für Menschen mit Behinderungen erscheinen, damit vor allem auch die direkt Betroffenen ihr Gesetz lesen und verstehen können", betonte Landesrätin Stocker.

Den Finanzrahmen steckte abschließend Landeshauptmann Kompatscher ab: "Wir haben einen Betrag von 3,4 Millionen Euro vorgesehen, wovon 1,2 Millionen Euro in diesem Jahr neu vorgesehen sind." Der höhere Personalbedarf bedinge einen weiteren Finanzrahmen, erklärte der Landeshauptmann, gerechnet werde mit einer Verdreifachung der Kosten.  

LPA

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Beschlüsse der Landesregierung vom 19.05.2015

Landesrätin Stocker stellt das neue Gesetz für Menschen mit Behinderung vor

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