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Leitlinien zum neuen Raumordnungsgesetz: Sitzung mit Interessensvertretern

Ein weiterer wichtiger Schritt vor der Genehmigung der Leitlinien zum neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft durch die Landesregierung erfolgte gestern Nachmittag (25. Juni) mit der Diskussion im Kreis von Wirtschafts-, Umwelt- und Berufskammernvertretern in Bozen.

LR Richard Theiner und Amtsdirektor Frank Weber:"Der Raum, in dem wir leben, ist unser aller Kapital. Es muss wieder mehr Planung Einzug halten."

Die Leitlinien sollen den Weg für das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft vorgeben. Entsprechend groß ist die Bedeutung und das Interesse, das ihnen zukommt. Zwei öffentliche Anhörungen vor Interessensgruppen, Sozialpartnern und Gemeindevertretern haben Ende April sowie Ende Mai bereits stattgefunden. Die Beiträge dieser Anhörungen ebenso wie jene, die bis Ende Mai online an die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumordnung übermittelt worden sind, sind in den ersten Leitlinien-Entwurf eingeflossen. Gestern (25. Juni) erfolgte nun die Diskussion der überarbeiteten Leitlinien mit den Vertretern der Wirtschafts- und Umweltverbände  sowie der Berufskammern im Landhaus 11 in Bozen.

Damit setzt Landesrat Richard Theiner den partizipativen Prozess fort, der bereits im Herbst 2014 begonnen hat, wie er auch zu Beginn der Diskussionsrunde gestern betonte: "Der Entwurf für die Leitlinien kann auch dank Ihrer fundierten Stellungnahmen weiter geschärft werden, weshalb ich allen für die Zusammenarbeit danke", so Theiner.

"Die Absicht, ein einheitliches, leicht verständliches Gesetz für Raum und Landschaft zu schreiben, ist in der bisherigen Diskussion von allen positiv aufgenommen worden. Dabei soll weder die Raumentwicklung noch der Landschaftsschutz unter die Räder kommen", fasste  Landesrat Theiner zusammen. Anschließend wies der Landesrat gemeinsam mit Frank Weber, Direktor des Landesamtes für Ortsplanung Süd-West, noch einmal auf einige zentrale Aspekte in den Leitlinien zum neuen Raumordnungsgesetz hin.

Demnach wird es in Hinkunft klare Siedlungsgrenzen geben, innerhalb derer die Gemeinden mehr Spielräume haben werden. "Außerhalb davon, soll es aber keine neuen Nutzungen geben, um die Zersiedelung zu vermeiden", stellte Theiner klar. Gefördert werden soll die übergemeindliche Zusammenarbeit in so genannten "funktionalen Räumen" sowie das Prinzip der "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weitere Diskussionspunkte betreffen die Zusammensetzung der Gemeindebaukommissionen, die Entwicklungsmöglichkeit in Gewerbegebieten und Tourismuszonen, die starke Einschränkung des Bauens im landwirtschaftlichen Grün, die Möglichkeit der Mischnutzung in Wohngebieten und die Harmonisierung der Bindungen.

"Der Raum, in dem wir leben, ist unser aller Kapital. In Südtirol ist rund ein Drittel der besiedelbaren Fläche verbaut. Wir müssen alles unternehmen, um möglichst viel von den übrigen zwei Dritteln unverbauter Siedlungsfläche zu erhalten und künftige Verbauungen  möglichst effizient zu gestalten", betonte der Landesrat. "Das kann nur gelingen, wenn mehr Planung Einzug hält."

Nach Einarbeitung der gestrigen Anregungen wird der Entwurf der Leitlinien zum neuen Landesgesetz für Raum und Landschaft dem Rat der Gemeinden vorgelegt. Im Juli 2015 steht dann die definitive Genehmigung der Leitlinien durch die Landesregierung an.

Auf der Grundlage der Leitlinien wird im Anschluss die Ausarbeitung des Gesetzestextes erfolgen, die bis Herbst 2016 abgeschlossen sein soll.

mpi

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