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Gesetz für Menschen mit Behinderungen: Dolmetscherdienst für Gehörlose
Der Entwurf des neuen Landesgesetzes zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird ab Donnerstag, 2. Juli, im Landtag behandelt. Ein Dolmetscherdienst ermöglicht dabei gehörlosen Menschen, die Diskussion zu verfolgen.
Nachdem die Landesregierung und der zuständige Gesetzgebungsausschuss des Landtages den Entwurf für ein neues Landesgesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen genehmigt haben, wird dieser ab dem morgigen Donnerstag im Plenum des Landtages vorgestellt und diskutiert. „Es freut mich dabei besonders, dass wir ein Zeichen der verstärkten Einbindung betroffener Menschen setzen können: Ein Dolmetscherdienst in deutscher und italienischer Sprache wird es Gehörlosen ermöglichen, die Diskussion live zu verfolgen", sagt Soziallandesrätin Martha Stocker. Nach der Übersetzung des Gesetzestextes in leichte Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten sei dies ein weiterer Schritt dazu, dass direkt Betroffene ihr Gesetz nicht nur lesen und verstehen, sondern auch an dessen Verabschiedung im Landtag teilhaben können, so Stocker.
Der Dolmetscherdienst wird am Donnerstag, 2. Juli, für die Debatte des Gesetzes von circa 11:45 bis 13 Uhr und von 14:30 bis 17 Uhr auf der Besuchertribüne des Landtages angeboten. Interessierte treffen sich um 11:30 Uhr am Eingang des Landtages neben der Portierloge.LPA