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Erstniederlassung von Junglandwirten: Neue Förderkriterien
Auch Junglandwirte, die kleinere geschlossene Höfe im Grünlandbereich übernehmen, sollen weiterhin bei ihrer Existenzgründung unterstützt werden. Dafür will die Landesregierung sorgen. Zu diesem Zweck hat sie heute (28. Juli) auf Antrag von Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler entsprechende Förderrichtlinien genehmigt.
Im Jahr 1998 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, damit das Land Südtirol Junglandwirten bei ihrer Existenzgründung finanziell unter die Arme greifen kann. Die Förderung der Erstniederlassung von Junglandwirten ist zwar auch im europäischen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum enthalten, allerdings erfüllen kleine Betriebe im Berggebiet die von der EU-Kommission geforderte Mindestschwelle an Standardproduktionswerten nicht. Da die Landesregierung aber eine finanzielle Förderung von Betriebsübernahmen gerade in solchen Fällen als notwendig erachtet, hat sie heute Kriterien für die Landesförderung der Erstniederlassung von Junglandwirten und Junglandwirtinnen beschlossen. "Es handelt sich dabei um keine neue oder zusätzliche Förderung, vielmehr springt das Land in die Bresche", erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung.
Die Mindestschwelle für eine Bezuschussung der Übernahme von Grünlandbetriebe wurde von der EU auf 10.000 Euro festgelegt. Diese Schwelle errechnet sich aus der Betriebsfläche und der im Betrieb anwesenden Tiere. Nach Berechnungen der Landesabteilung Landwirtschaft würden dadurch fast 2000 Grünlandbetriebe für die Förderung durch den Landesentwicklungsplan nicht mehr in Frage kommen. Gerade diese Betriebe, so der Direktor der zuständigen Landesabteilung, Martin Pazeller, werden von uns als förderungswürdig eingestuft.
Durch die neuen Kriterien wird daher die Mindestzugangsschwelle für die Landesförderung auf 3500 Euro heruntergesetzt. Die Höchstschwelle soll künftig maximal 10.000 Euro betragen. Dadurch wird die Förderungslücke, die sich durch die EU-Vorgaben ergeben hat, nach unten geschlossen. Zur Förderung zugelassen sind nur geschlossene Höfe im Grünlandbereich. Die neue Regelung tritt nach ihrer Notifizierung an die EU-Kommission rechtswirksam.
Landeshauptmann Kompatscher verwies heute auch darauf, dass die EU-Kommission bereits an einer Änderung der geltenden Bestimmungen arbeite und schon ab 2016 die Erstniederlassungsförderung auch für kleine Grünlandbetriebe wieder aus Brüssel kommen könnte.
jw