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Familienbeirat: Kinderreiche Familien bei GIS-Freibeträgen berücksichtigen
Die neuen Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS und das neue Vergabegesetz standen kürzlich im Mittelpunkt einer Sitzung des Landesfamilienbeirates mit den Landesräten Waltraud Deeg und Arnold Schuler. Dabei forderte der Familienbeirat GIS-Freibeträge vorzusehen, solange die Kinder zu Lasten der Familien seien.
Landesrat Arnold Schuler erläuterte dem Landesfamilienbeirat die neuen Bestimmungen zur Gemeindeimmobiliensteuer GIS, welche im Gesetzesentwurf zum Nachtragshaushalt vorgesehen sind. "Der Beirat befürwortet, dass die Befreiung der Erstwohnung von der Gemeindeimmobiliensteuer GIS vorgesehen wurde", sagte Landesrätin Waltraud Deeg, welche den Vorsitz des Familienbeirates innehat, nach der Sitzung. Allerdings gebe es auch einen Kritikpunkt zu den steuerlich absetzbaren Freibeträge, die laut dem bisherigen Vorschlag ab dem dritten minderjährigen Kind um jeweils 50 Euro erhöht werden: "Der Familienbeirat hat beschlossen, ein insgesamt positives Gutachten abzugeben, aber mit einem Änderungsvorschlag: Die Freibeträge sollten nicht nur bis zum achtzehnten Lebensjahr der Kinder zur Geltung kommen, wie im Entwurf vorgesehen, sondern solange die Kinder zu Lasten der Familie leben", so die Landesrätin. Damit wolle man sicherstellen, dass sich das Gesetz nicht zu Ungunsten der kinderreichen Familien, die mehr Wohnfläche benötigen, auswirke.
Auch Thomas Mathà, Direktor der Vergabeagentur, nahm an der Sitzung teil, um die Grundzüge des neuen Vergabegesetzes zu erklären. Der Gesetzesentwurf enthält organisatorische Vereinfachungen, damit Vergabeverfahren besser und schneller abgewickelt werden können und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit besteht. Durch die Berücksichtigung von Qualitätskriterien oder Lebenszykluskosten sollen regionale Kreisläufe sowie Sozial- und Umweltstandards stärker gefördert werden. Die neuen Bestimmungen sind auch für die Vergabe der Kinderbetreuungsdienste von Bedeutung, die Familienlandesrätin Deeg in ihrem Konzept für die Neuausrichtung des Betreuungssystems in Südtirol vorgesehen hat. "Ziel ist es, die Dienste anhand von einheitlichen Qualitätsstandards zu bewerten und zu vergeben und den Anbietern eine gewisse Sicherheit zu bieten. Insofern ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt, um den geplanten Ausbau der Qualität in der Kinderbetreuung voranzutreiben, die Arbeit der Anbieter zu erleichtern und den Kindern eine bestmögliche Betreuung zu garantieren", so Deeg.
rm