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Landtag verabschiedet Europagesetz
Nicht mehr Finanz- oder Omnibusgesetze: Die Umsetzung europäischer Vorgaben in Landesrecht soll künftig klar und transparent erfolgen. Grundlage dafür ist das Europa-Verfahrensgesetz, das der Landtag heute (8. Oktober) verabschiedet hat. "Damit schaffen wir den Rahmen, um europäische Richtlinien einheitlich umsetzen zu können", so der Landeshauptmann.
Südtirol wird sich künftig auf ein eigenes Europagesetz stützen. Die Voraussetzung dafür wurde heute vom Landtag geschaffen. Dieser genehmigte den von der Landesregierung auf Initiative von Landeshauptmann Arno Kompatscher eingebrachten Entwurf für ein Europa-Verfahrensgesetz "Bestimmungen über die Beteiligung der Autonomen Provinz Bozen an der Ausarbeitung und Umsetzung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union".
Die rechtlichen Vorgaben, an denen sich Staaten, Regionen und somit auch das Land Südtirol auszurichten haben, werden immer stärker von Brüssel bestimmt. "Wir sind daher bemüht, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der es uns einerseits ermöglicht, europäische Richtlinien einfach und einheitlich umzusetzen und zum anderen, Landesrecht an die europäischen Vorgaben anzupassen", erklärt Landeshauptmann Kompatscher.
Das neue Europagesetz werde somit ein Rahmen sein für alle Bestimmungen mit europarechtlichem Bezug, die bisher in Omnibus- oder Finanzgesetzen enthalten waren. "Das neue Gesetz sorgt somit auch für mehr Transparenz", betont der Landeshauptmann, der auch darauf verweist, dass Vorschriften und Gesetze damit zugänglicher seien.
Bei dem heute verabschiedeten Gesetz handelt es sich um ein Verfahrensgesetz. Es regelt die Vorgangsweise für die Erarbeitung eines „materiellrechtlichen" Europagesetzes, das die Landesregierung bis 2017 vorlegen will. Und zwar muss dazu das gesamte Landesrecht auf seine Übereinstimmung mit dem Europarecht geprüft werden.
Dieses materielle Europagesetz wird es dann möglich machen, europäische Richtlinien durch Landesgesetz umzusetzen und bestehendes Landesrecht an Neuerungen anzupassen, die durch europäische Rechtsakte eingeführt wurden. "Dann wird es möglich sein, europäische Regelungen zügig in Landesrecht umzusetzen, wobei das Land die eigenen Erfordernisse und Prioritäten in Bezug auf das Europarecht stärker berücksichtigen kann", so Landeshauptmann Kompatscher.
Auf der Grundlage des heute genehmigten Europa-Verfahrensgesetzes kann nun das Landesamt für Gesetzgebung die Arbeiten für das materielle Europagesetz aufnehmen.
jw