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Verhandlungsfortschritte bei Vergütung der Hausärzte

Eine Vergütung der amtsärztlichen Tätigkeit, die Einrichtung einer vernetzten Gruppenmedizin und der Inflationsausgleich: das sind drei Maßnahmen, um die - durch die Anwendung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags bedingten - Einkommenseinbußen der Ärzte für Allgemeinmedizin wettzumachen. Gestern Abend (8. Oktober) wurde darüber verhandelt.

Erste wichtige Vereinbarungen haben gestern Abend der Landesbeirat für die Verhandlungen des Ergänzungsvertrags für die Allgemeinmediziner, die vier Gewerkschaften und die Abordnung von Land und  Sanitätsbetrieb getroffen. Ziel ist es, einerseits die Einkommenseinbußen zu verringern, die sich für die Allgemeinmediziner durch die Anwendung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags ergeben haben und andererseits auch die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten. Ein von

Vereinbart wurde, die Tätigkeit als Amtsarzt oder Amtsärztin (vor allem Verlängerung von Führerscheinen und Waffenscheinen sowie Leichenbeschau) zu vergüten und eine vernetzte Gruppenmedizin zu errichten, die innerhalb der nächsten Wochen vervollständigt werden soll und somit eine verbesserte Kooperation der Hausärzte beim Austausch von Gesundheitsleistungen und Bereitschaftsdienst mit sich bringt.

Zudem wurde eine Vereinbarung für den Inflationsausgleich ab 1. Juli 2009 getroffen, der somit die Berechnung der Vergütung für die Hausärzte mit jener des fest angestellten Personals gleichstellt.

Gesundheitslandesrätin Martha Stocker äußert sich zufrieden über den Verlauf der Verhandlungen. "Mit den heutigen Vereinbarungen wurde ein wichtiger Schritt getan, um einerseits die Einbußen bei den Vergütungen für die Hausärzte schrittweise aufzufangen und andererseits die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu stärken", so die Landesrätin. Zentraler Punkt der weiteren Verhandlungen wird die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Ärzten für Allgemeinmedizin und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb in der wohnortnahen Betreuung von chronisch kranken Patienten in den gemeinsam festgelegten "Betreuungspfaden" sein.

 

  

 

LPA