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Versicherungsabschnitt an der Scheibe ab 18. Oktober nicht mehr nötig

Am 18. Oktober verfällt für Fahrzeugeigentümer die Pflicht, den Versicherungsabschnitt an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen. Künftig können die Ordnungskräfte über das Nummernschild prüfen, ob die Versicherung bezahlt ist, heißt es vom Kraftfahrzeugamt des Landes.

Versicherungsabschnitt an der Scheibe ab 18. Oktober nicht mehr nötig

Das Anbringen des Versicherungsabschnittes auf der Windschutzscheibe von Fahrzeugen ist ab dem 18. Oktober nicht mehr verpflichtend. „Damit wird dem Dekret des italienischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Nr. 110 vom 9. August 2013 hinsichtlich der Digitalisierung Genüge getan“, erklärt Markus Kolhaupt von der Landesprüfstelle für Fahrzeuge. Von nun an überprüfen die Ordnungskräfte die Versicherungsdeckung in Italien über das Autokennzeichen. Die Versicherungsgesellschaften speisen nämlich eine Datenbank, die von den Ordnungshütern abgefragt werden kann. Aufrecht bleibt jedoch die Verpflichtung, die Versicherungsbescheinigung im Fahrzeug mit sich zu führen und bei einer eventuellen Kontrolle oder einem Unfall vorzulegen.

Das Kraftfahrzeugamt des Landes erinnert die Fahrzeuglenker daran, die Zulassungsbescheinigung (KFZ-Schein) und den Versicherungsschein immer dabei zu haben und im Ausland auch die grüne Karte mitzuführen.

SAN

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