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Stabilitätsgesetz verabschiedet: Erleichterungen bei Veranstaltungen

Bei öffentlichen Veranstaltungen in Lokalen mit bis zu 500 Gästen ist künftig keine Bewilligung des Bürgermeisters mehr nötig. "Wenn alle vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, reicht jetzt eine einfache Meldung. Damit werden die bürokratischen Abläufe sowohl für die Organisatoren als auch für die zuständigen Stellen vereinfacht", erklären die Landesräte Arnold Schuler und Philipp Achammer.

Der Landtag hat eine Gesetzesänderung gutgeheißen, die für öffentliche Veranstaltungen einige Vereinfachungen bei den bürokratischen Verfahren mit sich bringt und vor allem für die Organisatoren von verschiedenen Events wie Konzerten, Festen oder Kunstaufführungen eine Erleichterung darstellt.

Die bisher bestehende Regelung, die 2014 mit einer Änderung in das Landesgesetz Nr. 13 aus dem Jahr 1992 (Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen) eingefügt worden war, sah vor, dass für die Abhaltung von Veranstaltungen mit bis zu 200 Gästen, die um 24 Uhr enden keine Bewilligung des Bürgermeisters erforderlich ist, sondern eine zertifizierte Meldung bei der zuständigen Gemeinde über den Tätigkeitsbeginn ausreicht.

Die nun gutgeheißene Abänderung erhöht die Obergrenze auf 500 Gäste. Außerdem müssen die betreffenden Veranstaltungen nun erst um 3 Uhr enden, allerdings muss ab 22 Uhr die Ruhe der Nachbarschaft gewährleistet sein.

"Diese neue Regelung bringt Anwendungsvereinfachung und -sicherheit", unterstreicht Gemeindenlandesrat Arnold Schuler. "Die Meldung kann nur für Lokale erfolgen, die bereits über eine Eignungsbescheinigung verfügen bzw. für diese Veranstaltung kollaudiert sind", führt Landesrat Schuler aus, "zudem ersetzt die Meldung auch die Genehmigungen für den Lärmschutz und die Verabreichung von Speisen und Getränken."

"Durch diese neue gesetzliche Regelung werden für die Veranstalter einige Hürden aus dem Weg geräumt und zugleich die notwendigen Vorlaufzeiten verkürzt. Dies kommt unter anderem auch den Organisatoren von kulturellen Initiativen oder der Jugendkultur zugute", zeigt sich Kulturlandesrat Philipp Achammer erfreut.

Die zertifizierte Meldung muss mindestens fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Derzeit gibt es in Südtirol ca. 750 kollaudierte Strukturen für Veranstaltungen.

 

LPA