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Lehrausbildung: Neue Ausbildungschancen für Menschen mit Beeinträchtigung

Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es neue Ausbildungsmöglichkeiten: Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (5. März) die Kriterien genehmigt, um eine betriebliche Ausbildung in einem Lehrberuf im Rahmen einer Arbeitsrehabilitationsmaßnahme zu ermöglichen.

Die betriebliche Ausbildung in einem Lehrberuf kann auch im Rahmen einer Arbeitsrehabilitationsmaßnahme in einer öffentlichen Einrichtung erfolgen. Vorausgesetzt wird, dass diese Einrichtung die vom Land vorgegebenen Standards für den betreffenden Lehrberuf erfüllt. Das sieht die "Ordnung der Lehrlingsausbildung" (Landesgesetz vom 4. Juli 2012, Nr. 12) vor.
Diese Richtlinien für die betriebliche Ausbildung im Rahmen einer Arbeitsrehabilitationsmaßnahme hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer genehmigt. Demnach können die Arbeitsrehabilitationsdienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Abhängigkeitserkrankungen oder Behinderungen ebenso wie die Berufstrainingszentren Lehrausbildungen anbieten. Die betriebliche Ausbildung kann außerdem über individuelle Vereinbarungen sowie durch Projekte zum Einstieg oder Wiedereinstieg in die Arbeitswelt erfolgen.

"Es handelt sich hierbei um einen wichtigen Beschluss, durch den Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen geschaffen werden", erklärte nach der heutigen Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher. Durch die nun geschaffenen Ausbildungsmöglichkeiten in einem Lehrberuf biete man vielen Betroffenen die Perspektive, sich auch in einer schwierigen Situation weiterzuentwickeln und mehr Selbständigkeit zu erreichen, sagte der Landeshauptmann.
In den heute von der Landesregierung genehmigten Richtlinien werden zudem die Aufgaben, Abläufe und Verantwortlichkeiten definiert. Die Kriterien treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. 

jw

Beschlüsse der Landesregierung vom 05.04.2016