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Sammelgesetz: Land lässt sich in Verfassungsgerichtsverfahren ein

Das Land wird das Sammelgesetz der Bereiche Gesundheit, Soziales und Arbeit nach der Anfechtung durch die Regierung vor dem Verfassungsgericht verteidigen.

Das Land Südtirol wird den so genannten "Sozialomnibus", das Sammelgesetz der Bereiche Gesundheit, Soziales, geförderter Wohnbau und Arbeit nach dessen Anfechtung durch den Ministerrat vor dem Verfassungsgerichtshof verteidigen. Das hat die Landesregierung heute (9. August) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen.

Mitte Mai hatte der Südtiroler Landtag das von Landesrätin Martha Stocker vorgelegte Sammelgesetz genehmigt, mit dem eine Reihe von Gesetzen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Arbeit, Chancengleichheit und geförderter Wohnbau abgeändert wurden. Unter anderem beinhaltet das neue Landesgesetz Maßnahmen gegen den Ärztemangel, zur Bekämpfung von Suchtkrankheiten, für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Gleichstellung von Mann und Frau in den Gremien sowie zur Vereinheitlichung der Bestimmungen über die Sozialdienste. 

Nun hat der Ministerrat in Rom die Verfassungsmäßigkeit für drei Artikel dieses Gesetzes aufgeworfen: für den Artikel 1, mit dem die Sonderausbildung der Allgemeinmediziner geregelt wird, für Artikel 2, der die befristete Beschäftigung qualifizierter Akademiker im Sanitätsbetrieb betrifft, sowie Artikel 17, der die Betriebskontrollen zum Gegenstand hat. Das neue Landesgesetz, so der Ministerrat, stehe im Widerspruch zu den gesamtstaatlichen Bestimmungen und verletzte Zuständigkeiten des Staates.

Die Landesregierung hingegen vertritt den Standpunkt, im Rahmen ihrer autonomen Zuständigkeiten gesetzgeberisch tätig geworden zu sein. Daher wird sie dem Verfahren beitreten und ihre Bemerkungen und Argumente vor dem Verfassungsgericht vorbringen.

jw