Aktuelles
Erste Sitzung des neu ernannten Hochschulbeirats
Der Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung hat sich gestern (21. September) unter dem Vorsitz von Landesrat Achammer zur ersten Sitzung getroffen.
Nachdem die Landesregierung diese Woche die neuen Mitglieder des Landesbeirates für das Recht auf Hochschulbildung namhaft gemacht hat, traf sich das Gremium gestern Abend zur ersten konstituierenden Sitzung.
Den Vorsitz führte Bildungslandesrat Philipp Achammer, der die Anwesenden begrüßte und insbesondere die neuen Mitglieder willkommen hieß. Dem Beirat gehören folgende Personen an: als Fachleute Primar Klaus Eisendle und Simone Schmid, als Vertreterin der ladinischen Sprachgruppe Edith Ploner, die Direktorin der Landesabteilung Bildungsförderung Rolanda Tschugguel, die Vertreter der freien Universität Bozen mit dem Akademischen Direktor Günther Mathà und Francesca Nardin sowie die Vertreter der Studierenden Martin Fink, Thomas Hofer und Marco Sivieri.
"Die Aufgabe des Landesbeirates ist es, Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit im Hochschulzugang zu gewährleisten", erklärte Landesrat Achammer. Das zehnköpfige Gremium berät die Landesregierung und -verwaltung in Fragen der Hochschulbildung und der entsprechenden Maßnahmen. Zu diesem Zweck unterbreitet der Beirat Vorschläge und gibt Gutachten zu einzelnen Maßnahmen ab.
Bei der gestrigen Sitzung befasste sich der Beirat unter anderem mit der Wettbewerbsausschreibung zur Gewährung von Studienbeihilfen für postuniversitäre Ausbildungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017. Vorgesehen ist die Gewährung von Studienbeihilfen für Masterstudiengänge, Ausbildungs- oder Berufspraktika, Forschungsdoktorate sowie universitäre Berufsbildungskurse oder Sonderlehrbefähigungskurse. Außerdem stand ein Vermerk zur Rückerstattung von Studiengebühren auf der Tagesordnung. Der Vorschlag, der von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Südtiroler Hochschülerschaft, des Movimento Universitario Altoatesino und des Landesamtes für Hochschulförderung ausgearbeitet wurde, sieht vor, die Rückerstattung künftig nicht nur für Studiengänge innerhalb Italiens und des deutschsprachigen Raums zu gewähren, sondern darüber hinaus auszuweiten.
me