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Menschen unterstützen: Inforeihe für Gemeinden zum Thema Pflege
Teil drei der Informationsreihe "Menschen unterstützen" für Gemeindesozialreferenten hat sich mit dem Thema Pflegebedürftigkeit beschäftigt.
"Der Informationsbedarf bei sozialen Themen ist hoch, das Angebot vielfältig. Damit auch in den Gemeinden vor Ort bereits grundlegende Fragen beantwortet und Zweifel ausgeräumt werden können, ist es uns ein Anliegen, die Verantwortlichen in den Gemeindestuben über Leistungen und Dienste des Südtiroler Sozialsystems zu informieren", unterstrich Soziallandesrätin Martha Stocker beim dritten Treffen mit den interessierten Gemeindesozialreferenten. Nach den ersten beiden Treffen im September und Oktober, bei denen die Sozialleistungen des Landes, die aktuelle Situation der Asylbewerber und Angebote für Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt standen, wurde am Freitag (18. November) über das Thema Pflege diskutiert.
Die Bereichsdirektorin des Dienstes für Pflegeeinstufung Heidi Wachtler informierte die anwesenden Sozialreferenten dabei über die Voraussetzungen für eine Antragsstellung zum Pflegegeld: Eine Krankheit und ein fortgeschrittenes Alter bedeuten nicht automatisch einen Betreuungsbedarf. Voraussetzung für die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit ist ausschließlich der Umstand, dass von den Betroffenen langfristig eine umfassende Hilfe durch Dritte bei der Durchführung der Tätigkeiten in einzelnen Bereichen des täglichen Lebens benötigt wird. Nur wer erheblich, also für mehr als zwei Stunden täglich und dauerhaft seit oder für sechs Monate im Alltag auf die Hilfe anderer angewiesen ist, kommt als Pflegegeldempfänger in Frage. Im Dezember 2015 waren 2,8 Prozent der Bevölkerung in Südtirol pflegebedürftig, dies entspricht 15.350 Menschen.
Beeindruckend sind die Zahlen zu den Dienstleistungsangeboten für Senioren in Südtirol: 76 Heime mit 4239 Betten, neun Dienste für begleitetes und betreutes Wohnen mit 93 Plätzen, 14 Tagespflegeheime mit 161 Plätzen und 5380 Betreute (davon 4829 Senioren) durch die Hauspflegedienste in 20 Sprengeln. Die Direktorin des Landesamtes für Senioren und Sozialsprengel Brigitte Waldner verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Zuständigkeiten der Gemeinde im Sinne des Landesgesetzes, welches die Neuordnung der Sozialdienste regelt, und auch auf die Beiträge an Gemeinden für Investitionen im Bereich Senioren.
Beim letzten Treffen zur Informationsreihe "Menschen unterstützen" geht es um "Kinder- und Jugendschutz und soziale Ausgrenzung". Dieses wird am Freitag, 16. Dezember im Auditorium des Landhauses 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 in Bozen von 15 bis 17.30 Uhr stattfinden.
LPA