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Landesregierung ernennt neuen Alpinbeirat

Der Alpinbeirat berät die Landesregierung in den Bereichen Alpinistik, alpines Vermögen und Bergrettung; er wurde heute (11. Juni) neu ernannt. Vorsitzender ist Landesrat Luis Walcher.

Aus 13 Mitgliedern setzt sich der Alpinbeirat zusammen. So gibt es das Landesgesetz Nr. 33 aus dem Jahre 1991 vor. Dem Gremium, das die Landesregierung in den Bereichen Alpinistik, alpines Vermögen und Bergrettung berät und über die entsprechenden Fördermaßnahmen befindet, sitzt Tourismuslandesrat Luis Walcher vor. 

"Dieses Gremium hat eine wichtige Aufgabe und benötigt viel Fingerspitzengefühl. Die Bevölkerung ist sich der Bedeutung des alpinen Raums für die Erholung und den Sport bewusst. Biodiversität und naturbelassene Gebiete sind in unserer Zeit keine Schlagworte mehr, sondern Notwendigkeit. Aber nicht jede Entwicklung darf ausgeschlossen sein. Das Gremium hat die Aufgabe, mit Hausverstand und unter Einhaltung der geltenden Gesetze die Landesregierung konkret zu beraten“, sagt Walcher.

Alle Stakeholder und Landesabteilungen, die im alpinen Bereich tätig sind, sind durch ein Beiratsmitglied vertreten. Für die Landesabteilungen Tourismus und Umweltschutz arbeiten  Elisa Montali (Ersatz: Raffaella Gelain) und Astrid Wiedenhofer (Daniela Oberlechner) im Gremium; die alpinen Vereinigungen und Bergrettungsdienste sind durch Georg Simeoni (Elmar Knoll), Thomas Hellrigl (Franz Haller), Ciro Zanesco (Dario Tassara), Claudio Sartori (Adriano Zanella) vertreten. Die Mitglieder für die Landesberufskammer der Berg- und Skiführer Südtirols  sind Thomas Zelger (Erwin Jacob Steiner) und Bernhard Mock (Florian Huber). Vertreterin des Hotelier- und Gastwirteverbandes ist Marlies Klotz (Evelin Schieder), Vertreter für die  Landesberufskammer der Skilehrer  Robert Demetz (Siegfried Costamoling). Für den Landesverband der Tourismusorganisationen sitzt Martin Huber (Christoph Kofler) im Alpinbeirat, für den repräsentativsten Verband der Landwirte des Landes Antonia Egger Mair (Andrea Steger).

Die Amtszeit des Beirates ist an die Legislaturperiode gebunden. Der Beirat bleibt somit fünf Jahre im Amt.



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LPA/uli