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Mehr Sicherheit für Wirtschaftstreibende: Wege zu Förderung bewerten

Wirtschaftstreibende sollen vor kriminellen Übergriffen geschützt werden – auch mit Förderhilfen für den Ankauf von Video-Alarmanlagen. Dieses Thema brachte Landesrätin Mair in die Landesregierung.

Die Förderbeihilfen werden in Anlehnung an die Vereinbarung "Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen“, die am 24. Juni zwischen Regierungskommissariat, Handelskammer, HDS und Confesercenti abgeschlossen wurde, angedacht. Solche Vereinbarungen gibt es mittlerweile in mehreren italienischen Provinzen – in einigen gibt es auch Beiträge zum Ankauf von spezifischen Alarmanlagen. "Ich bin der Meinung, dass wir die Wirtschaftstreibenden in der Prävention unterstützen müssen“, sagt Landesrätin Ulli Mair. Sie hat der Landesregierung mehrere Möglichkeiten vorgeschlagen; am meisten Zustimmung gab es für die Einrichtung einer zusätzlichen Förderschiene zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft.

Als nächsten Schritt wird Ulli Mair gemeinsam mit dem zuständigen Wirtschaftslandesrat Marco Galateo die entsprechenden Förderkriterien ausarbeiten. "Im Rahmen unserer neuen Sicherheitspolitik streben wir an, alle Spielräume für mehr Sicherheit und Ordnung voll auszuschöpfen. Mit diesem technischen Hilfsmittel können wir auf die Sicherheitsprobleme von Handels- und Gastronomiebetrieben reagieren. Daher möchten wir durch finanzielle Unterstützung möglichst vielen Betrieben die Installation ermöglichen“, sagt Mair. In der Vereinbarung vorgesehen sind Anlagen, welche von Wirtschaftstreibenden installiert werden können und direkt mit den Einsatzzentralen der Staatspolizei oder der Carabinieri verbunden sind, die in Echtzeit Bilder vom Ort des Geschehens bekommen und entsprechend schnell und angemessen reagieren können. Es gibt eine konkrete Liste von Eigenschaften und es sollen nur jene Anlagen, die diese Eigenschaften aufweisen, förderwürdig sein. Diese Anlagen können im Fall eines Überfalls oder anderer Übergriffe aktiviert und damit die Sicherheitskräfte alarmiert werden. In der Vereinbarung konkret Bezug genommen wird auf einen Einsatz dieser Anlagen in besonders gefährdeten Betrieben wie Tabaktrafiken, Apotheken, in Juweliergeschäften oder Supermärkten.


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LPA/uli